Andreas,
ich habe mit meinem Posting nicht auf PN's per se bezogen. Ich wollte zum Ausdruck bringen, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass der Inhalt derartiger PN's die notwendige Schoepfungshoehe fuer den urheberrechtlichen Schutz erreicht. Aber, das ist in der Regel der haeufigste Streitpunkt.
Du hast natuerlich Recht. Wenn der Inhalt in den Schutzbereich des Urheberrechts faellt, darf dieser Inhalt nicht ohne Zustimmung des Autors veroeffentlicht werden.
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08.05.2007, 18:49 #11Viele Grüße,
Simon
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