Original von minerva726
Um das ganze nochmal aufzuwäremen,
habe ich jetzt nochmals mit einem Polizisten gesprochen, in Bematendeutsch gesehen ist mir die Uhr nicht gestohlen worden sondern durch einen Betrug entwendet worden, somit gilt sie nicht als gestohlen. Verstehe das wer will, das Ergebnis ist ja das gleiche für mich. Es müsste beim Auftauchen der Uhr dann zivilrechtlich vorgegenagen werden. Nun ja sei es drum, habe die Uhr sowieso abgeschrieben, hauptsache der Dieb bekommt sie auch nciht mehr, von mir aus kann Sie dann bei Rolex im Tresor bleiben. Hauptsache der Kerl kriegt sie nicht mehr. Und was die Spässe zu diesem Thread angeht sollte man das nicht so eng sehen, finde ich.
Gruß Stephan
Es spielt überhaupt keine Rolle, ob die Uhr bei einem einf. Diebstahl, Einbruch, Raub oder durch Betrug abhanden gekommen ist. Entscheidend ist nur, dass es sich um eine inkriminierte Uhr, als aus einer Straftat stammend, handelt.
Sodann kann diese auch im Fahndungssystem bundesweit aufgenommen werden. Dieser Datenbestand wird vom BKA gepflegt. Die Aufnahme ins System regelt aber jede örtl. zuständige Pol.-Stelle selbst; quasi der anzeigenaufnehmende Beamte.
Es findet automatisch und ständig ein Datenaustausch zwischen dem BKA und Rolex Köln statt.
Die Art und Weise der Straftat hat aber durchaus Auswirkungen auf die Speicherungsdauer. So beträgt diese z.B. bei einem einf. Diebstahl 10 Jahre. Liegt z.B. ein Raubmord zugrunde, ist die Dauer der Speicherung unendlich. Die Speicherungsdauer steht also im direkten Zusammenhang mit der Verjährungsfrist der jeweiligen Straftat. Dies macht ja auch Sinn.
Übrigens: Mord verjährt nie !
Wie schon hier angeklungen, speichert Rolex selbst die Uhren auf unbestimmte Zeit, jedoch aus Datenschutzgründen, ohne Personalien.
Diese brauchen sie ja auch nicht, da sie dem BKA vorliegen.
Problem erkennt man jetzt: Was passiert, wenn die Speicherungsfrist abgelaufen ist? Die Revision wird von Rolex abgelehnt, aber aufgrund einer nicht mehr möglichen Zuordnung, muss die Uhr wieder an den Einsender zurückgegeben werden.
Ist eine als gestohlen gemeldete Uhr im Fahndungssystem aufgenommen, geht diese Information automatisch nach Rolex Köln.
Somit erübrigt sich normalerweise eine eigene Meldung an Rolex.
ABER....schaden kann es ja nicht. Wo gearbeitet wird, passieren auch Fehler. Fazit: Ich würde im Schadensfall immer zusätzlich selbst mich an Rolex wenden und würde sogar eine Einverständniserklärung aufsetzen, dass sie meine persönlichen Daten auf unbestimmte Dauer speichern dürfen. Ob sie dies auch machen, ist mir nicht bekannt. Aber ein Versuch wäre es ja wert.
Ich hoffe, ich konnte ein wenig Licht in die Thema bringen.![]()
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Thema: Rolex Gestohlen
Hybrid-Darstellung
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13.08.2007, 17:39 #1ehemaliges mitgliedGast
RE: Rolex gestohlen
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