Hallo Members,
nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet unter bestimmten Voraussetzung den Lohn für 6 Wochen zu weiterzuvergüten.
Kann mir jemand sagen, wie das genau ausgelegt wird:
Jemand ist 5 Wochen krank. Geht dann eine Woche oder einen Tag arbeiten und ist danach beispielsweise aufgrund der selben Erkrankung wieder für 3 Wochen arbeitsunfähig. Zählt die Unterbrechung und die 6-Wochenfrist fängt erneut an zu laufen oder werden die Krankheitswochen zusammenadiert und der Arbeitgeber kann nach der 2. Arbeitsunfähigkeit nach einer Woche das Gehalt verweigern?
Danke für Eure Hilfe!
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17.09.2008, 11:11 #1
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Hilfe erbeten: Frage zur Lohnfortzahlung im Krankeitsfall
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