Hallo Members,

nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet unter bestimmten Voraussetzung den Lohn für 6 Wochen zu weiterzuvergüten.

Kann mir jemand sagen, wie das genau ausgelegt wird:

Jemand ist 5 Wochen krank. Geht dann eine Woche oder einen Tag arbeiten und ist danach beispielsweise aufgrund der selben Erkrankung wieder für 3 Wochen arbeitsunfähig. Zählt die Unterbrechung und die 6-Wochenfrist fängt erneut an zu laufen oder werden die Krankheitswochen zusammenadiert und der Arbeitgeber kann nach der 2. Arbeitsunfähigkeit nach einer Woche das Gehalt verweigern?

Danke für Eure Hilfe!