Also ich hatte ja meine LV in der Schweiz gekauft und schön ordnungsgemäß ausgeführt und bei der Einfuhr nach Deutschland verzollt.
Beim Schweizer Konzi hatte ich einen Kreditkartenbeleg über genau die Summe (Schweizer 7% Steuer), unterschreiben müssen, die mir bar ausgezahlt wurden und falls ich nicht den abgestempelten Zollbescheid an den Konzi zurück schicke, würde mir der Betrag belastet werden. ganz klar, damit ich mir nicht die Steuer hole und dann die Uhr unverzollt nach BRD bringe, das wäre echt kriminell.
Aussage des Deutschen Zolls, bei Kontrolle des Fahrzeuges, bzw. der Person, kann ja auch bei der Einreis nach dem Urlaub sein, kann die Uhr beschlagnahmt werden bis der endgültige Nachweis über die Verzollung dieser Uhr stattgefunden ha.
Nur als Tipp, beim Erwischt werden kostet es die doppelte Steuer und bei dieser Höhe kommt noch eine Anzeige dazu.
Genauso verkauft man eine verzollte Uhr wesentlich besser, als eine unverzollte......
Also für mich kommt nur der Kauf einer verzollten in Frage und ich bin gerne bereit dafür auch ein paar Hundert Euro mehr auszugeben, als ständig der Nervenkitzel bei jeder Einreise, bei jedem Skiausflug in die Schweiz, etc.
Dies ist meine persönliche Meinung....
Gruß
Stefan
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Thema: Der Neue - Frage zum Zoll
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11.09.2004, 18:43 #14StefanSGast
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