schön, daß sich doch einige geäußert haben.
Man kann aber wohl festhalten, daß keiner was genaues weiß.
Mich hat besonders interessiert, ob jemanden bekannt ist, bei wem die Beweislast liegt. Beim Eigentümer der Ware oder beim Staat.
Wäre sie beim Eigentümer, könnte ein Zöllner in der Fußgängerzone stehen und von allen Sachen belege sehen wollen.
Läge sie beim Staat, kann der Eigentümer immer behaupten die Ware wäre verzollt (versteuert) und der Zöllner möge das widerlegen.
Da bin ich mir nicht sicher. Vielleicht hat ja auch ein Konzessionär direkt beliefert und der Händler in HK kann den Versteuerabzug gut gebrauchen.Ich denke mal das die "deutsche Uhr" in Honkong wohl eher auch illegal eingeführt wurde, so kommt sie halt wieder nach Hause und wie lanfe sie weg war, ist nicht überprüfbar.??? Kein Reimport
Generell ist es bei Uhren nachvollziebar in welches Land sie vom Hersteller gliefert wurden. Aber wie ist es bei Gegenständen die nicht gut verfolgbar sind, z.B. Parfüm oder Spirituosen (in andere Behälter gefüllt). Soweit mir bekannt ist hat der Zoll nur eine Handhabe, wenn er quasi auf frischer Tat erwüscht.
Na ja, wie auch immer, mir sind Uhren mit deutschen Papiere die liebsten.
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Thema: Der Neue - Frage zum Zoll
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11.09.2004, 15:07 #12Date
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Viele Grüße
Peter
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