Ist das nicht sogar jemand aus dem Forum ???
Ich hätte sie auch für den Doppelten Preis genommen![]()
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Thema: Das war günstig ...
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09.09.2004, 21:43 #1
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Das war günstig ...
Für den Preis hätte ich die auch genommen ....
Wie wohl die Chancen stehen, den Vertrag durchzusetzen ?
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...921781741&rd=1Wenn aus einem englischen Auto kein Öl raustropft - dann ist kein Öl drin
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09.09.2004, 22:04 #2
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" Es grüßt der (GMT) SUB - Marc "
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09.09.2004, 22:14 #3
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Das ist ein Forumsarm- denn kenn ich
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09.09.2004, 22:16 #4ehemaliges mitgliedGast
uuuuuuuuuaaahh - ujuijuijuijuijui - das tut weh !
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09.09.2004, 22:19 #5
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Themenstarter
Es gab sogar zwei Uhren zu dem Preis .....
Wenn aus einem englischen Auto kein Öl raustropft - dann ist kein Öl drin
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09.09.2004, 23:16 #6
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Ja...Preis in ordnung, aber gibt's doch auch Versandskosten !
Gruß sloth
6694 16234 17000 17013 114270 9130/0 9140/0 79090 94500 Seamaster
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09.09.2004, 23:30 #7
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09.09.2004, 23:40 #8
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10.09.2004, 00:13 #9
Also, ich hätt' zu dem Preis gleich 1000 Stück abgenommen.
Man braucht ja schließlich auch mal Geschenke, oder?
Der Vertrag ist natürlich gültig, aber ich schätze mal, die Uhr ist plötzlich auf wundersame Weise verschwunden oder "zerstört worden".
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10.09.2004, 05:53 #10
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der Arme ! Wie das ?
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10.09.2004, 07:35 #11
man sollte hat nie mit einer Flasche Wein intus eine Auktion einstellen
Ich denke mal er hat sich verklickt (Auktion zum Höchstpreis // Festpreis bzw. Sofortkauf)Gruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
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10.09.2004, 09:57 #12
Der Vertrag ist natürlich ungültig !! Ich bin kein Jurist, deshalb kann ich hier nicht mit den speziellen Fachausdrücken aufwarten. Aber Fakt ist, damit ein gültiger Kaufvertrag zustande kommt, muss eine eindeutige Willenserklärung des Verkaufers vorliegen.
Rechtsgeschäft = eine oder mehrere Willenserklärungen mit Rechtsfolge
Ist ein Rechtsgeschäft scheinbar erfolgt, obwohl eine Partei keine Rechtsbindung verfolgt hat, so ist der Vertrag unwirksam.
Liegt ein Versehen vor, was ja bei dieser Auktion eindeutig zu sehen ist, ist der Vetrag ungültig.
Anfechtung von Rechtsgeschäften
- Gültig zustande gekommen Rechtsgeschäfte werden durch Anfechtung mit rückwirkender Kraft nichtig.
Anfechtungsgründe
- Irrtum in der Erklärung
- Der Vertag entspricht nicht dem, was der Erklärende wollte. Falscher Preis durch Versprechen oder Verschreiben
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10.09.2004, 10:22 #13
jep, M.E. kann der VErtrag angefochten werden
Gruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
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10.09.2004, 11:52 #14
Ich schätze mal, dass zwischen Rechthaben und Rechtbekommen etwa 7000 bis 8000 Euro liegen.
77 Grüße!
Gerhard
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10.09.2004, 17:04 #15
Hm denke auch dass man über den Irrtum hier wieder rauskommt - der ist ja in dem Fall fast offensichtlich bzw. ziemlich leicht zu erklären.
Ein "normaler" Mensch würde eine Uhr die ein vielfaches Wert ist nicht zu dem Sofort-Kaufen Preis einstellen.
Wenn Tudormaniac das glaubhaft machen kann, dass er sich da vertan hat oder das Sytsem eine Tücke hatte, dann glaub ich nicht, dass der Vertrag erfüllt werden muss, bzw. wirksam ist/wird.lg Michael
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11.09.2004, 07:27 #16
AUTSCH !!
Man liest sich
Wolfram
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Ich rauche nicht, ich trinke nicht, ich hab nichts mit Weibern - ich bin perfekt. Ich hab nur einen Fehler, ich lüge...
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11.09.2004, 20:51 #17
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11.09.2004, 20:55 #18
Ja ich glaub darüber haben wir hier schon mal diskutiert.
Dieser Fall scheint mir aber anders zu sein - da kann man schon leichter auf Irrtum plädieren als im Fall des zurückgezogenen Gebotes.lg Michael
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11.09.2004, 21:02 #19
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Ich weiss, war nur mal so ein Gedanke zu was bei unserem "Rechtsstaat" so alles möglich ist.
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