Hallo KiKi,
wenn Du den Wagen geweblich verkauft hast, dann hat der Kunde automatisch ein Rücktrittsrecht.
wenn der Waren privat verkauft wurde hat der Kunde KEIN Rücktritsrecht.
Er ist dazu verpflichtet das Auto abzunehmen. Andernfalls konnst Du Schadensersatzansprüche geltent machen. Die Gerichte sind in solchen Fällen meist auf der Seite des VK, da ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustandegekommen ist.
Vorschalg:
1) nach 7 Tagen Unstimmigkeit über eBay melden
2) fristen für den ZAhlungseingang oder die Übergabe setzen am besten per Einwurfeinschreiben. (die werden vor Gericht zu 100% anerkannt und der Käufer hat nicht die Möglichkeit die Annahme des Einschreibend abzulehnen :-)
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Baum-Darstellung
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01.04.2007, 16:07 #12Gesperrter User
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