hat keiner eine idee?
Ergebnis 1 bis 12 von 12
Thema: Ebay Frage>
-
01.04.2007, 09:35 #1
Ebay Frage>
Ich habe letzte Woche Donnerstag ein Auto über Ebay verkauft per Sofort-Kauf. Der Käufer hat sich bis jetzt noch nicht gemeldet bezgl. der Abholug. Jeden Tag bis jetzt habe ich ihn angeschrieben und ihn gebten sich doch bei mir zu melden.
Wie lange muss ich ihm Zeit geben? Ich hätte das Auto zwischenzeitlich schon 2x verkaufen können.
Hat er nach Ablauf der 1 Wochenfrist noch Anspruch auf den Artikel?Ciao, Kiki
Over-Magic kills Planning!
-
01.04.2007, 10:41 #2
RE: Ebay Frage>
Ciao, Kiki
Over-Magic kills Planning!
-
01.04.2007, 10:45 #3
RE: Ebay Frage>
10 Tage abwarten und dann über ebay - Unstimmigkeiten online klären - einen nicht bezahlten Artikel melden.
Falls das partout nicht hilft, einen Anwalt einschalten und das Geld einklagen. Durch Abgabe des Gebots ist schließlich ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen.
-
01.04.2007, 10:47 #4makkeGast
Ich würde Ihm schriftlich eine kurze Frist setzen, damit er in Verzug kommt. In diesem Schreiben darauf hinweisen, dass er einen rechtverbindlichen Kaufvertrag geschlossen hat. Sollte er den Wagen nicht abholen, drohen Schadensersatzansprüche.
Sollte er im Verzug sein kannst Du den Wagen verkaufen und ggf. Schadenersatz verlangen (sofern auch ein Schaden entstanden ist)
Vom Grundsatz her ´ne klare Angelegheit.
....und Ebay melden!!
Es gibt echt Idioten
-
01.04.2007, 10:48 #5
Jetzt anderweitig abgeben geht nicht. Wenn er sich noch meldet, hast du ein Problem. Meldung an Ebay, erst nach Löschen der Auktion verkaufen.
"Entspanne Dich. Lass das Steuer los. Trudle durch die Welt. Sie ist so schön." Kurt Tucholsky
Gruss, Joachim
-
01.04.2007, 11:06 #6
alles klar, danke!
aber wie lang muss ich warten? 1 woche?Ciao, Kiki
Over-Magic kills Planning!
-
01.04.2007, 11:08 #7makkeGast
10 Tage Frist sollte reichen, die Frist würde ich Ihm aber schriftlich stellen (Einschreiben/Rückschein)
-
01.04.2007, 11:10 #8
ok, werd morgen nen brief aufsetzen...
p.s. versuche, ihn per tel. zu erreichen scheiterten leider, nummer nicht vorhandenCiao, Kiki
Over-Magic kills Planning!
-
01.04.2007, 11:14 #9makkeGast
immer schriftlich.
Mündlich ist es später ggf. mit der Beweislage etwas schwer.
Schreibe auch in den Brief, das Du nach Ablauf der Frist den Wagen anderweitig Verkaufen kannst.
Du könntest auch einen Anwalt beauftragen. So wie es aussieht muss er den bezahlen (falls er Geld hat)
-
01.04.2007, 11:16 #10
Klingt nicht gut... heutzutage Autos zu verkaufen ist sowieso eine Strafe...
-
01.04.2007, 11:19 #11Original von Red_Sub69
heutzutage Autos zu verkaufen ist sowieso eine Strafe...Ciao, Kiki
Over-Magic kills Planning!
-
01.04.2007, 16:07 #12
- Registriert seit
- 08.03.2005
- Beiträge
- 1.248
Hallo KiKi,
wenn Du den Wagen geweblich verkauft hast, dann hat der Kunde automatisch ein Rücktrittsrecht.
wenn der Waren privat verkauft wurde hat der Kunde KEIN Rücktritsrecht.
Er ist dazu verpflichtet das Auto abzunehmen. Andernfalls konnst Du Schadensersatzansprüche geltent machen. Die Gerichte sind in solchen Fällen meist auf der Seite des VK, da ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustandegekommen ist.
Vorschalg:
1) nach 7 Tagen Unstimmigkeit über eBay melden
2) fristen für den ZAhlungseingang oder die Übergabe setzen am besten per Einwurfeinschreiben. (die werden vor Gericht zu 100% anerkannt und der Käufer hat nicht die Möglichkeit die Annahme des Einschreibend abzulehnen :-)
Ähnliche Themen
-
Ebay Frage
Von *Triple_H* im Forum Off TopicAntworten: 15Letzter Beitrag: 24.02.2011, 23:57 -
Ebay-Frage
Von Donluigi im Forum Off TopicAntworten: 9Letzter Beitrag: 18.04.2010, 21:42 -
Frage zu eBay
Von flachrate im Forum Off TopicAntworten: 24Letzter Beitrag: 17.12.2009, 13:28 -
Ebay-Frage
Von Donluigi im Forum Off TopicAntworten: 0Letzter Beitrag: 26.11.2009, 10:40 -
mal ne frage, ebay...
Von watchman im Forum Off TopicAntworten: 21Letzter Beitrag: 01.07.2008, 10:43
Lesezeichen