prüfer!
vielen dank für die klaren worte! das hab ich auch immer schon so hier vertreten, wurde aber "ausgelacht".
in Ö ist es laut einem steuerberater eines "big four" genauso!
Ergebnis 41 bis 50 von 50
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22.03.2007, 12:02 #41
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Ums noch einmal ganz korrekt und kurz zu beantworten:
Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis (§37Abs.1 AO) erlöschen (§47 AO) durch Zahlung (§§ 224, 224a, 225), Aufrechnung (§226), Erlaß (§§163, 227), Verjährung (§§169 bis 171, §§ 228 bis 232 AO).
Steuerschuldner (§13a UStG) ist nicht die Uhr als Sache i.S. d. §§90ff. BGB, sondern derjenige, der den Tatbestand erfüllt hat, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft. Bei den hier diskutierten Fällen also derjenige, der die Uhr in das Gemeinschaftsgebiet eingeführt hat.
Dies ist dann regelmäßig eine natürliche oder juristische Person!
Also Bitte lasst die Diskussionen um angeblich unverzollte Uhren, die wegen einer Steuerstraftat desjenigen der sie eingeführt hat mit einem Makel behaftet sein sollen....
Gruss
PrüferNur die Zeit ist unbestechlich (Helmut Sinn)
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22.03.2007, 12:11 #42Grüße -- Jürgen
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22.03.2007, 14:25 #43
ich sach doch, schei* auf Einfuhrsteuer beim Uhrenkauf vom Händler oder auch privat...
Viele Grüße, Manuel
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06.04.2008, 14:05 #44
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Wenn Sie wissen wollen, ob die zukaufende Uhr verzollt ist, einfach beim Zollamt nach der Seriennummer der Uhr fragen. Die können mittels Ihrer Datenbank sofort feststellen, aus welchen Land die Uhr ist, im welchen Land die Uhr gegebenfalls verzollt worden ist. Damit sind Sie als Käufer auf der wirklich sicheren Seite. Ein seriösser Verkaufer wird nichts dagegen haben.
Ob diese Datenbank auch übers Internet einsehbar ist, dass ist mir nicht bekannt.Rechtschreibfehler sind da, um sich daran zuerrinnern, das wir Menschen sind
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06.04.2008, 14:11 #45nici356Gast
:muede:
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06.04.2008, 14:42 #46
RE: Wann erlischt die Steuerschuld bei Uhren?
Original von Ingo.L
Nehmen wir an die Welt ist eine Scheibe und wenn Du am anderen Ende der Welt bist, fällst Du runter, dann ist die Steuewrschuld erledigt.
Einsame KlasseSchöne Grüsse,
Sacha
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06.04.2008, 14:45 #47
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Machen Sie doch den Test mit Ihrer eigenen Uhr bei Ihrem Zollamt. Dann wird Ihnen so eine konstruktive Bemerkung nicht einfallen.
Rechtschreibfehler sind da, um sich daran zuerrinnern, das wir Menschen sind
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06.04.2008, 15:18 #48Original von Prüfer
Ums noch einmal ganz korrekt und kurz zu beantworten:
Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis (§37Abs.1 AO) erlöschen (§47 AO) durch Zahlung (§§ 224, 224a, 225), Aufrechnung (§226), Erlaß (§§163, 227), Verjährung (§§169 bis 171, §§ 228 bis 232 AO).
Steuerschuldner (§13a UStG) ist nicht die Uhr als Sache i.S. d. §§90ff. BGB, sondern derjenige, der den Tatbestand erfüllt hat, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft. Bei den hier diskutierten Fällen also derjenige, der die Uhr in das Gemeinschaftsgebiet eingeführt hat.
Dies ist dann regelmäßig eine natürliche oder juristische Person!
Also Bitte lasst die Diskussionen um angeblich unverzollte Uhren, die wegen einer Steuerstraftat desjenigen der sie eingeführt hat mit einem Makel behaftet sein sollen....
Gruss
Prüfer
Da kann ich Prüfer nur zustimmen. Hier kommt meiner Meinung nach auch nur die reine Theorie zur Diskussion. Ich frage mich manchmal, wenn ich in Deutschland z.B. von einem Deutschen eine Uhr erwerbe, muss ich zwangsläufig die Länderkennung auf dem Zerti kennen?
Ich glaube nein!!
Selbst nach offiziellen Angaben von Rolex existiert solch eine Länderkennung überhaupt nicht.
Da ist man schnell mit der Beweisführung am Ende.
Ansonsten rate ich, auch mit dem priv. Verkäufer ein Kaufvertrag abzuschließen. Sicherlich gibt es auch den Tatbestand der "Steuerhehlerei"
.....Wer Erzeugnisse oder Waren, hinsichtlich deren Verbrauchsteuern oder Einfuhr- und Ausfuhrabgaben im Sinne des Artikels 4 Nr. 10 und 11 des Zollkodexes hinterzogen oder Bannbruch nach § 372 Abs. 2, § 373 Abgabenordnung begangen worden ist, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder abzusetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, begeht nach deutschen Steuerstrafrecht Steuerhehlerei........
dies ist aber m.E. reine Theorie.
Stellt sich auch die Frage, ob der Anspruch auf den neuen Käufer übergehen kann.
Nehmt Euch zu Herzen was Prüfer eindeutig und unmissverständlich aus dem Gesetz zitiert. Alles andere ist zwar schöner Diskussionsstoff, bringt aber nicht viel.Grüße Thomas
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06.04.2008, 16:03 #49
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Der Prüfer hats doch hier oben schon vor mehr als einem Jahr mal alles gesagt...
Viele Grüße,
Eiko.
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06.04.2008, 23:24 #50ROLEXYGast
bei mir steht keine Ser. Nr. auf den Zollrechnungen (noch nicht mal Rolex)
auch auf den Invoice / Rechnungen keine Ser. Nr...
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