Seite 3 von 3 ErsteErste 123
Ergebnis 41 bis 50 von 50
  1. #41
    Sea-Dweller
    Registriert seit
    25.09.2004
    Beiträge
    896
    Ums noch einmal ganz korrekt und kurz zu beantworten:

    Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis (§37Abs.1 AO) erlöschen (§47 AO) durch Zahlung (§§ 224, 224a, 225), Aufrechnung (§226), Erlaß (§§163, 227), Verjährung (§§169 bis 171, §§ 228 bis 232 AO).

    Steuerschuldner (§13a UStG) ist nicht die Uhr als Sache i.S. d. §§90ff. BGB, sondern derjenige, der den Tatbestand erfüllt hat, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft. Bei den hier diskutierten Fällen also derjenige, der die Uhr in das Gemeinschaftsgebiet eingeführt hat.

    Dies ist dann regelmäßig eine natürliche oder juristische Person!

    Also Bitte lasst die Diskussionen um angeblich unverzollte Uhren, die wegen einer Steuerstraftat desjenigen der sie eingeführt hat mit einem Makel behaftet sein sollen....

    Gruss

    Prüfer
    Nur die Zeit ist unbestechlich (Helmut Sinn)

  2. #42
    PREMIUM MEMBER Avatar von jk737
    Registriert seit
    20.04.2006
    Ort
    Wien
    Beiträge
    15.005
    prüfer!

    vielen dank für die klaren worte! das hab ich auch immer schon so hier vertreten, wurde aber "ausgelacht".

    in Ö ist es laut einem steuerberater eines "big four" genauso!
    Grüße -- Jürgen


  3. #43
    ich sach doch, schei* auf Einfuhrsteuer beim Uhrenkauf vom Händler oder auch privat...
    Viele Grüße, Manuel

  4. #44
    Wenn Sie wissen wollen, ob die zukaufende Uhr verzollt ist, einfach beim Zollamt nach der Seriennummer der Uhr fragen. Die können mittels Ihrer Datenbank sofort feststellen, aus welchen Land die Uhr ist, im welchen Land die Uhr gegebenfalls verzollt worden ist. Damit sind Sie als Käufer auf der wirklich sicheren Seite. Ein seriösser Verkaufer wird nichts dagegen haben.

    Ob diese Datenbank auch übers Internet einsehbar ist, dass ist mir nicht bekannt.
    Rechtschreibfehler sind da, um sich daran zuerrinnern, das wir Menschen sind

  5. #45
    nici356
    Gast
    :muede:

  6. #46
    GMT-Master Avatar von daydiva
    Registriert seit
    05.10.2006
    Ort
    CH
    Beiträge
    528

    RE: Wann erlischt die Steuerschuld bei Uhren?

    Original von Ingo.L
    Nehmen wir an die Welt ist eine Scheibe und wenn Du am anderen Ende der Welt bist, fällst Du runter, dann ist die Steuewrschuld erledigt.


    Einsame Klasse
    Schöne Grüsse,
    Sacha

  7. #47
    Machen Sie doch den Test mit Ihrer eigenen Uhr bei Ihrem Zollamt. Dann wird Ihnen so eine konstruktive Bemerkung nicht einfallen.
    Rechtschreibfehler sind da, um sich daran zuerrinnern, das wir Menschen sind

  8. #48
    Submariner Avatar von na-tho
    Registriert seit
    12.02.2008
    Ort
    Saarländer
    Beiträge
    394
    Original von Prüfer
    Ums noch einmal ganz korrekt und kurz zu beantworten:

    Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis (§37Abs.1 AO) erlöschen (§47 AO) durch Zahlung (§§ 224, 224a, 225), Aufrechnung (§226), Erlaß (§§163, 227), Verjährung (§§169 bis 171, §§ 228 bis 232 AO).

    Steuerschuldner (§13a UStG) ist nicht die Uhr als Sache i.S. d. §§90ff. BGB, sondern derjenige, der den Tatbestand erfüllt hat, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft. Bei den hier diskutierten Fällen also derjenige, der die Uhr in das Gemeinschaftsgebiet eingeführt hat.

    Dies ist dann regelmäßig eine natürliche oder juristische Person!

    Also Bitte lasst die Diskussionen um angeblich unverzollte Uhren, die wegen einer Steuerstraftat desjenigen der sie eingeführt hat mit einem Makel behaftet sein sollen....

    Gruss

    Prüfer


    Da kann ich Prüfer nur zustimmen. Hier kommt meiner Meinung nach auch nur die reine Theorie zur Diskussion. Ich frage mich manchmal, wenn ich in Deutschland z.B. von einem Deutschen eine Uhr erwerbe, muss ich zwangsläufig die Länderkennung auf dem Zerti kennen?

    Ich glaube nein!!
    Selbst nach offiziellen Angaben von Rolex existiert solch eine Länderkennung überhaupt nicht .

    Da ist man schnell mit der Beweisführung am Ende.
    Ansonsten rate ich, auch mit dem priv. Verkäufer ein Kaufvertrag abzuschließen. Sicherlich gibt es auch den Tatbestand der "Steuerhehlerei"

    .....Wer Erzeugnisse oder Waren, hinsichtlich deren Verbrauchsteuern oder Einfuhr- und Ausfuhrabgaben im Sinne des Artikels 4 Nr. 10 und 11 des Zollkodexes hinterzogen oder Bannbruch nach § 372 Abs. 2, § 373 Abgabenordnung begangen worden ist, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder abzusetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, begeht nach deutschen Steuerstrafrecht Steuerhehlerei........

    dies ist aber m.E. reine Theorie.

    Stellt sich auch die Frage, ob der Anspruch auf den neuen Käufer übergehen kann.

    Nehmt Euch zu Herzen was Prüfer eindeutig und unmissverständlich aus dem Gesetz zitiert. Alles andere ist zwar schöner Diskussionsstoff, bringt aber nicht viel.
    Grüße Thomas

  9. #49
    Daytona
    Registriert seit
    22.02.2004
    Beiträge
    2.348
    Der Prüfer hats doch hier oben schon vor mehr als einem Jahr mal alles gesagt...
    Viele Grüße,
    Eiko.

  10. #50
    ROLEXY
    Gast
    bei mir steht keine Ser. Nr. auf den Zollrechnungen (noch nicht mal Rolex)

    auch auf den Invoice / Rechnungen keine Ser. Nr...

Ähnliche Themen

  1. Ab wann gab es Uhren in 31mm
    Von paulII im Forum Rolex - Haupt-Forum
    Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 06.11.2010, 23:08
  2. HOEMEEEE!Wann ist uhren zeit ?!?!?!?!?!
    Von SAMMÄ im Forum Rolex - Haupt-Forum
    Antworten: 22
    Letzter Beitrag: 17.05.2007, 20:45
  3. Steuerschuld
    Von rudi im Forum Off Topic
    Antworten: 8
    Letzter Beitrag: 12.08.2006, 18:32
  4. Steuerschuld, Uhr Schweiz
    Von Vito im Forum Rolex - Haupt-Forum
    Antworten: 5
    Letzter Beitrag: 10.07.2004, 13:53

Lesezeichen

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •