Das bringt nur etwas wenn das Fahrzeug auf einen neuen Halter zugelassen wird.Original von IPAQ1
....ist es einfacher den wagen abzumelden und nach ein paar tagen wieder neu anzumelden
Ob man ein Rücktrittsrecht bei den Versicherungen hat kann ich Dir leider nicht sagen.
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20.03.2007, 21:07 #1
frage kfz versicherung rücktrittsrecht
hallo
habe mal eine frage an die versicherungsexperten
der sohn meiner freundin hat gestern eine haftpflichtversicherung vür sein neues auto abgeschlossen , bei 140% soll er für einen toyota 190 euro im monat zahlen
heute war er bei der sparkasse und fragte mal so nebenbei was der wagen dort kosten soll .... ergebniss 290 euro im qaurtal
hat er ein rücktritsrecht für den gestern abgeschlossenen vertrag
oder ist es einfacher den wagen abzumelden und nach ein paar tagen wieder neu anzumelden
danke für die eure hilfeGruss Christoph
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20.03.2007, 21:14 #2
RE: frage kfz versicherung rücktrittsrecht
Alles Gute
Torsten
"Viel mehr Menschen müssen mit dem geistigen Existenzminimum auskommen, als mit dem materiellen."
Harold Pinter, britischer Schriftsteller
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20.03.2007, 21:14 #3
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- Beiträge
- 11.439
RE: frage kfz versicherung rücktrittsrecht
Kommt darauf an wo er Ihn abgeschlossen hat (Online, durch Vertreterbesuch oder in der Agentur) und ob die Deckungskarte schon zur Zulassung verwendet wurde. Diese Fragen sollten übrigens vom neuen Versicherer beantwortet werden, das ist Kundendienst.
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20.03.2007, 21:28 #4
neuen halter ist kein problem
beim vetreter zuhause abgeschlossen
danke schon malGruss Christoph
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20.03.2007, 22:05 #5
Für den unwahrscheinlichen Fall, dass er nicht zurücktreten kann, ab- und wieder anmelden. Die Kosten dafür hat er bei der Erparnis locker wieder drin.
Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
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21.03.2007, 09:48 #6ehemaliges mitgliedGastOriginal von IPAQ1
neuen halter ist kein problem
beim vetreter zuhause abgeschlossen
danke schon mal
Er kann dann nicht so einfach vom Vertrag zurücktreten.
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21.03.2007, 10:23 #7
meiner Ansicht nach unterschreibt man beim Vertreter nur einen Versicherungsantrag (keinen Vertrag) und hat dann wenn die Police kommt noch 14 Tage Rücktrittsrecht. So kenn ich das.
was hilft gegen Antriebslosigkeit .....QUATTRO !!!
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21.03.2007, 10:40 #8
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RE: frage kfz versicherung rücktrittsrecht
Genau, ich empfehle das Studium des "Kleingedruckten", da steht das dabei. Aber, wie schon vorher angemerkt: Ein guter neuer Versicherer (Gerade Banken/Sparkassen) sollte sich darum kümmern, er will ja neue Kunden. Dem zukünftigen Schwiegersohn sei ein Vergleich der Tarife vor Vertragsabschluss angeraten, immerhin will er ja einen zustimmenden Schwiegervater beim "Um die Hand der Tochter anhalten"
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21.03.2007, 10:56 #9
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Original von cardealer
meiner Ansicht nach unterschreibt man beim Vertreter nur einen Versicherungsantrag (keinen Vertrag) und hat dann wenn die Police kommt noch 14 Tage Rücktrittsrecht. So kenn ich das.
Probleme gibts nur, wenn die Zuulassung schon erfolgt ist.
dann gibts ne Kurzzeitzulassung, die wird abgerechnet.Urlaub? Hier klicken! oder anrufen: +49 7131- 902020 liebe Grüße, Jochen
Du hast mir gar nix zu sagen, du bist nicht meine Katze!
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21.03.2007, 11:01 #10
Bei Kfz Verträgen gibt es nach Antragstellung kein Rücktritts oder Widerrufsrecht weil es sich um eine Pflichtversicherung handelt. Von der Kaskoversicherung kannst du zurücktreten, bringt aber nichts.
Abmelden - Anmelden bringt auch nichts, Halterwechsel muss vorliegen.
Ärgern und zum Jahresende kündigen und nächstesmal vorher informieren. Ist wie beim Uhrenkauf.LG
Günni
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21.03.2007, 11:11 #11Original von Moonwalker
Bei Kfz Verträgen gibt es nach Antragstellung kein Rücktritts oder Widerrufsrecht weil es sich um eine Pflichtversicherung handelt. Von der Kaskoversicherung kannst du zurücktreten, bringt aber nichts.
Abmelden - Anmelden bringt auch nichts, Halterwechsel muss vorliegen.
Ärgern und zum Jahresende kündigen und nächstesmal vorher informieren. Ist wie beim Uhrenkauf.was hilft gegen Antriebslosigkeit .....QUATTRO !!!
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21.03.2007, 11:17 #12Original von cardealer
Original von Moonwalker
Bei Kfz Verträgen gibt es nach Antragstellung kein Rücktritts oder Widerrufsrecht weil es sich um eine Pflichtversicherung handelt. Von der Kaskoversicherung kannst du zurücktreten, bringt aber nichts.
Abmelden - Anmelden bringt auch nichts, Halterwechsel muss vorliegen.
Ärgern und zum Jahresende kündigen und nächstesmal vorher informieren. Ist wie beim Uhrenkauf.
Schau mer mal.LG
Günni
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21.03.2007, 11:18 #13
danke euch
also abmelden anmelden ist das geringste problem
kann ja aeine woche auf mich laufen *ggg
sicher aber man kennt ja die jugend .... ist stürmisch ... und der versicherungvetreter ein sogenannter sehr guter bekannter ...
nun ist der auch erstmal schlauer geworden ....Gruss Christoph
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21.03.2007, 11:25 #14Original von Moonwalker
Original von cardealer
Original von Moonwalker
Bei Kfz Verträgen gibt es nach Antragstellung kein Rücktritts oder Widerrufsrecht weil es sich um eine Pflichtversicherung handelt. Von der Kaskoversicherung kannst du zurücktreten, bringt aber nichts.
Abmelden - Anmelden bringt auch nichts, Halterwechsel muss vorliegen.
Ärgern und zum Jahresende kündigen und nächstesmal vorher informieren. Ist wie beim Uhrenkauf.
Schau mer mal.was hilft gegen Antriebslosigkeit .....QUATTRO !!!
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21.03.2007, 11:32 #15Original von cardealer
Original von Moonwalker
Original von cardealer
Original von Moonwalker
Bei Kfz Verträgen gibt es nach Antragstellung kein Rücktritts oder Widerrufsrecht weil es sich um eine Pflichtversicherung handelt. Von der Kaskoversicherung kannst du zurücktreten, bringt aber nichts.
Abmelden - Anmelden bringt auch nichts, Halterwechsel muss vorliegen.
Ärgern und zum Jahresende kündigen und nächstesmal vorher informieren. Ist wie beim Uhrenkauf.
Schau mer mal.
Ich dachte, das gilt laut VVG nur bei mehrjährigen Verträgen?
Stell dir vor, ich schreibe einen Rücktritt an die Versicherung ohne eine andere Doppelkarte vorzulegen (hier gibt es keine Prüfung durch den Versicherer, ebenso wenig weiß die Zulassungsstelle von meinem Rücktritt)
Der Versicherer bestätigt den Rücktritt und ich fahr dir in die Karre, 30.000.- Schaden Da ich mittellos bin musst du dich warm anziehen.LG
Günni
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21.03.2007, 11:53 #16Original von Moonwalker
Original von cardealer
Original von Moonwalker
Original von cardealer
Original von Moonwalker
Bei Kfz Verträgen gibt es nach Antragstellung kein Rücktritts oder Widerrufsrecht weil es sich um eine Pflichtversicherung handelt. Von der Kaskoversicherung kannst du zurücktreten, bringt aber nichts.
Abmelden - Anmelden bringt auch nichts, Halterwechsel muss vorliegen.
Ärgern und zum Jahresende kündigen und nächstesmal vorher informieren. Ist wie beim Uhrenkauf.
Schau mer mal.
Ich dachte, das gilt laut VVG nur bei mehrjährigen Verträgen?
Stell dir vor, ich schreibe einen Rücktritt an die Versicherung ohne eine andere Doppelkarte vorzulegen (hier gibt es keine Prüfung durch den Versicherer, ebenso wenig weiß die Zulassungsstelle von meinem Rücktritt)
Der Versicherer bestätigt den Rücktritt und ich fahr dir in die Karre, 30.000.- Schaden Da ich mittellos bin musst du dich warm anziehen.wenn wir das hier diskutieren wollen nerven wir hier nur die anderen. Muß denn hier alles in Abrede gestellt werden. Es ist mein täglich Brot ich sollte mich damit auskennen.
Du wärst nicht der erste mittellose der ohne Versicherungschutz jemanden in die Karre fährt.was hilft gegen Antriebslosigkeit .....QUATTRO !!!
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21.03.2007, 12:09 #17Original von cardealer
Original von Moonwalker
Original von cardealer
Original von Moonwalker
Original von cardealer
Original von Moonwalker
Bei Kfz Verträgen gibt es nach Antragstellung kein Rücktritts oder Widerrufsrecht weil es sich um eine Pflichtversicherung handelt. Von der Kaskoversicherung kannst du zurücktreten, bringt aber nichts.
Abmelden - Anmelden bringt auch nichts, Halterwechsel muss vorliegen.
Ärgern und zum Jahresende kündigen und nächstesmal vorher informieren. Ist wie beim Uhrenkauf.
Schau mer mal.
Ich dachte, das gilt laut VVG nur bei mehrjährigen Verträgen?
Stell dir vor, ich schreibe einen Rücktritt an die Versicherung ohne eine andere Doppelkarte vorzulegen (hier gibt es keine Prüfung durch den Versicherer, ebenso wenig weiß die Zulassungsstelle von meinem Rücktritt)
Der Versicherer bestätigt den Rücktritt und ich fahr dir in die Karre, 30.000.- Schaden Da ich mittellos bin musst du dich warm anziehen.wenn wir das hier diskutieren wollen nerven wir hier nur die anderen. Muß denn hier alles in Abrede gestellt werden. Es ist mein täglich Brot ich sollte mich damit auskennen.
Du wärst nicht der erste mittellose der ohne Versicherungschutz jemanden in die Karre fährt.
Schau mal bei Gelegenheit in:
§§5a
Abs. 3
8 Abs.4
Satz 5
VVGLG
Günni
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21.03.2007, 12:33 #18Original von Moonwalker
§§5a
Abs. 3
8 Abs.4
Satz 5
VVGwas hilft gegen Antriebslosigkeit .....QUATTRO !!!
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21.03.2007, 12:55 #19
he jungs keinen streit aufkommen lassen
danke für eure hilfe
ich werde nach abschluss der sache bericht erstattenGruss Christoph
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