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  1. #1
    Yacht-Master Avatar von IPAQ1
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    frage kfz versicherung rücktrittsrecht

    hallo

    habe mal eine frage an die versicherungsexperten

    der sohn meiner freundin hat gestern eine haftpflichtversicherung vür sein neues auto abgeschlossen , bei 140% soll er für einen toyota 190 euro im monat zahlen

    heute war er bei der sparkasse und fragte mal so nebenbei was der wagen dort kosten soll .... ergebniss 290 euro im qaurtal

    hat er ein rücktritsrecht für den gestern abgeschlossenen vertrag
    oder ist es einfacher den wagen abzumelden und nach ein paar tagen wieder neu anzumelden

    danke für die eure hilfe
    Gruss Christoph

  2. #2
    Yacht-Master Avatar von Suerlänner
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    RE: frage kfz versicherung rücktrittsrecht

    Original von IPAQ1
    ....ist es einfacher den wagen abzumelden und nach ein paar tagen wieder neu anzumelden
    Das bringt nur etwas wenn das Fahrzeug auf einen neuen Halter zugelassen wird.

    Ob man ein Rücktrittsrecht bei den Versicherungen hat kann ich Dir leider nicht sagen.
    Alles Gute

    Torsten

    "Viel mehr Menschen müssen mit dem geistigen Existenzminimum auskommen, als mit dem materiellen."
    Harold Pinter, britischer Schriftsteller

  3. #3
    Gesperrter User
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    RE: frage kfz versicherung rücktrittsrecht

    Kommt darauf an wo er Ihn abgeschlossen hat (Online, durch Vertreterbesuch oder in der Agentur) und ob die Deckungskarte schon zur Zulassung verwendet wurde. Diese Fragen sollten übrigens vom neuen Versicherer beantwortet werden, das ist Kundendienst.

  4. #4
    Yacht-Master Avatar von IPAQ1
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    neuen halter ist kein problem

    beim vetreter zuhause abgeschlossen

    danke schon mal
    Gruss Christoph

  5. #5
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Für den unwahrscheinlichen Fall, dass er nicht zurücktreten kann, ab- und wieder anmelden. Die Kosten dafür hat er bei der Erparnis locker wieder drin.
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  6. #6
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    Original von IPAQ1
    neuen halter ist kein problem

    beim vetreter zuhause abgeschlossen

    danke schon mal
    Wenn der Vertreter zum Zwecke des Vertragsabschlusses geladen wurde, handelt es sich nicht um ein Haustürgeschäft im klassischen Sinn.

    Er kann dann nicht so einfach vom Vertrag zurücktreten.

  7. #7
    officially certified Avatar von cardealer
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    meiner Ansicht nach unterschreibt man beim Vertreter nur einen Versicherungsantrag (keinen Vertrag) und hat dann wenn die Police kommt noch 14 Tage Rücktrittsrecht. So kenn ich das.
    was hilft gegen Antriebslosigkeit .....QUATTRO !!!

  8. #8
    Gesperrter User
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    RE: frage kfz versicherung rücktrittsrecht

    Genau, ich empfehle das Studium des "Kleingedruckten", da steht das dabei. Aber, wie schon vorher angemerkt: Ein guter neuer Versicherer (Gerade Banken/Sparkassen) sollte sich darum kümmern, er will ja neue Kunden. Dem zukünftigen Schwiegersohn sei ein Vergleich der Tarife vor Vertragsabschluss angeraten, immerhin will er ja einen zustimmenden Schwiegervater beim "Um die Hand der Tochter anhalten"

  9. #9
    Officially Certified Hell Driver 2015, 2016, 2018, 2019 & DoT Winner 2022 Avatar von biffbiffsen
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    Original von cardealer
    meiner Ansicht nach unterschreibt man beim Vertreter nur einen Versicherungsantrag (keinen Vertrag) und hat dann wenn die Police kommt noch 14 Tage Rücktrittsrecht. So kenn ich das.
    definitiv richtig. 14 Tage Rücktrittsrecht.

    Probleme gibts nur, wenn die Zuulassung schon erfolgt ist.

    dann gibts ne Kurzzeitzulassung, die wird abgerechnet.
    Urlaub? Hier klicken! oder anrufen: +49 7131- 902020 liebe Grüße, Jochen

    Du hast mir gar nix zu sagen, du bist nicht meine Katze!

  10. #10
    PREMIUM MEMBER Avatar von Moonwalker
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    Bei Kfz Verträgen gibt es nach Antragstellung kein Rücktritts oder Widerrufsrecht weil es sich um eine Pflichtversicherung handelt. Von der Kaskoversicherung kannst du zurücktreten, bringt aber nichts.

    Abmelden - Anmelden bringt auch nichts, Halterwechsel muss vorliegen.

    Ärgern und zum Jahresende kündigen und nächstesmal vorher informieren. Ist wie beim Uhrenkauf.
    LG
    Günni

  11. #11
    officially certified Avatar von cardealer
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    Bei Kfz Verträgen gibt es nach Antragstellung kein Rücktritts oder Widerrufsrecht weil es sich um eine Pflichtversicherung handelt. Von der Kaskoversicherung kannst du zurücktreten, bringt aber nichts.

    Abmelden - Anmelden bringt auch nichts, Halterwechsel muss vorliegen.

    Ärgern und zum Jahresende kündigen und nächstesmal vorher informieren. Ist wie beim Uhrenkauf.
    völliger Unsinn sorry man muß natürlich eine neue Doppelkarte bei der Zulassungsstelle abgeben.
    was hilft gegen Antriebslosigkeit .....QUATTRO !!!

  12. #12
    PREMIUM MEMBER Avatar von Moonwalker
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    Bei Kfz Verträgen gibt es nach Antragstellung kein Rücktritts oder Widerrufsrecht weil es sich um eine Pflichtversicherung handelt. Von der Kaskoversicherung kannst du zurücktreten, bringt aber nichts.

    Abmelden - Anmelden bringt auch nichts, Halterwechsel muss vorliegen.

    Ärgern und zum Jahresende kündigen und nächstesmal vorher informieren. Ist wie beim Uhrenkauf.
    völliger Unsinn sorry man muß natürlich eine neue Doppelkarte bei der Zulassungsstelle abgeben.
    Das geht wenn du keinen Vertrag unterschrieben hast. Widerspruch bei Kfz geht auch, wenn der Vertrag per Fernabsatz abgeschlossen wurde.

    Schau mer mal.
    LG
    Günni

  13. #13
    Yacht-Master Avatar von IPAQ1
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    danke euch

    also abmelden anmelden ist das geringste problem

    kann ja aeine woche auf mich laufen *ggg

    sicher aber man kennt ja die jugend .... ist stürmisch ... und der versicherungvetreter ein sogenannter sehr guter bekannter ...

    nun ist der auch erstmal schlauer geworden ....
    Gruss Christoph

  14. #14
    officially certified Avatar von cardealer
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    Das geht wenn du keinen Vertrag unterschrieben hast. Widerspruch bei Kfz geht auch, wenn der Vertrag per Fernabsatz abgeschlossen wurde.

    Schau mer mal.
    nochmal es werden keine Verträge sondern nur Versicherungsanträge unterschrieben und dann kommt die Police und auf die hat man 14 Tage.
    was hilft gegen Antriebslosigkeit .....QUATTRO !!!

  15. #15
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    Abmelden - Anmelden bringt auch nichts, Halterwechsel muss vorliegen.

    Ärgern und zum Jahresende kündigen und nächstesmal vorher informieren. Ist wie beim Uhrenkauf.
    völliger Unsinn sorry man muß natürlich eine neue Doppelkarte bei der Zulassungsstelle abgeben.
    Das geht wenn du keinen Vertrag unterschrieben hast. Widerspruch bei Kfz geht auch, wenn der Vertrag per Fernabsatz abgeschlossen wurde.

    Schau mer mal.
    nochmal es werden keine Verträge sondern nur Versicherungsanträge unterschrieben und dann kommt die Police und auf die hat man 14 Tage.

    Ich dachte, das gilt laut VVG nur bei mehrjährigen Verträgen?

    Stell dir vor, ich schreibe einen Rücktritt an die Versicherung ohne eine andere Doppelkarte vorzulegen (hier gibt es keine Prüfung durch den Versicherer, ebenso wenig weiß die Zulassungsstelle von meinem Rücktritt)

    Der Versicherer bestätigt den Rücktritt und ich fahr dir in die Karre, 30.000.- Schaden Da ich mittellos bin musst du dich warm anziehen.
    LG
    Günni

  16. #16
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    Ärgern und zum Jahresende kündigen und nächstesmal vorher informieren. Ist wie beim Uhrenkauf.
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    Das geht wenn du keinen Vertrag unterschrieben hast. Widerspruch bei Kfz geht auch, wenn der Vertrag per Fernabsatz abgeschlossen wurde.

    Schau mer mal.
    nochmal es werden keine Verträge sondern nur Versicherungsanträge unterschrieben und dann kommt die Police und auf die hat man 14 Tage.

    Ich dachte, das gilt laut VVG nur bei mehrjährigen Verträgen?

    Stell dir vor, ich schreibe einen Rücktritt an die Versicherung ohne eine andere Doppelkarte vorzulegen (hier gibt es keine Prüfung durch den Versicherer, ebenso wenig weiß die Zulassungsstelle von meinem Rücktritt)

    Der Versicherer bestätigt den Rücktritt und ich fahr dir in die Karre, 30.000.- Schaden Da ich mittellos bin musst du dich warm anziehen.
    oh man wenn wir das hier diskutieren wollen nerven wir hier nur die anderen. Muß denn hier alles in Abrede gestellt werden. Es ist mein täglich Brot ich sollte mich damit auskennen.
    Du wärst nicht der erste mittellose der ohne Versicherungschutz jemanden in die Karre fährt.
    was hilft gegen Antriebslosigkeit .....QUATTRO !!!

  17. #17
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    völliger Unsinn sorry man muß natürlich eine neue Doppelkarte bei der Zulassungsstelle abgeben.
    Das geht wenn du keinen Vertrag unterschrieben hast. Widerspruch bei Kfz geht auch, wenn der Vertrag per Fernabsatz abgeschlossen wurde.

    Schau mer mal.
    nochmal es werden keine Verträge sondern nur Versicherungsanträge unterschrieben und dann kommt die Police und auf die hat man 14 Tage.

    Ich dachte, das gilt laut VVG nur bei mehrjährigen Verträgen?

    Stell dir vor, ich schreibe einen Rücktritt an die Versicherung ohne eine andere Doppelkarte vorzulegen (hier gibt es keine Prüfung durch den Versicherer, ebenso wenig weiß die Zulassungsstelle von meinem Rücktritt)

    Der Versicherer bestätigt den Rücktritt und ich fahr dir in die Karre, 30.000.- Schaden Da ich mittellos bin musst du dich warm anziehen.
    oh man wenn wir das hier diskutieren wollen nerven wir hier nur die anderen. Muß denn hier alles in Abrede gestellt werden. Es ist mein täglich Brot ich sollte mich damit auskennen.
    Du wärst nicht der erste mittellose der ohne Versicherungschutz jemanden in die Karre fährt.
    Lassen wir es gut sein.

    Schau mal bei Gelegenheit in:

    §§5a
    Abs. 3
    8 Abs.4
    Satz 5
    VVG
    LG
    Günni

  18. #18
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    §§5a
    Abs. 3
    8 Abs.4
    Satz 5
    VVG
    liest sich gut aber hat nix mit der Praxis zu tun. Mindestens 3x die Woche schaffen wir neue Doppelkarten auf die Zulassungsstelle weil der Kunde eine günstigere Versicherung gefunden hat. Und jetzt ist gut.
    was hilft gegen Antriebslosigkeit .....QUATTRO !!!

  19. #19
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    he jungs keinen streit aufkommen lassen


    danke für eure hilfe


    ich werde nach abschluss der sache bericht erstatten
    Gruss Christoph

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