Solange sich das WG im BV befindet und funktionsfähig seinem Bestimmungszweck dienen kann, ist auch Afa vorzunehmen.

Aber wie willst du einen Vortrag über ein steuerliches Sonderthema halten, wenn du von den Grundzügen der Bilanzierung und von Steuern eine Vorbildung von 0 hast???

Gehe ich morgen auf einen Musikerkongress und halte ein Referat über arabische Zwischennoten obwohl ich nicht Noten lesen kann.

Die erste Nachfrage würde dich doch sofort ins Straucheln bringen. Alleine die Idiotenwiese (Inhaltsverzeichnis) im Schmitt (Kommentar zum EstG) zum Thema Rücklagen ist über 3 Seiten lang.

Bis Mitte März bekommst du über c+p einen halbwegs vernünftigen Aufsatz zum Thema RfE zusammen, aber das ist es dann auch. Steuerrecht ist wie alle Lehrfächer ein methodisch aufgebautes Gebiet.

Diese Methodik ist im Grunde logisch und vernünftig, wird jedoch durch Rechtsprechung, Gesetzgebung und Literatur aufgeweicht. Somit hat jeder den Eindruck (incl. Fachleute) in einem wabernden Moor zu wandern.

Aber nochmal ohne Ahnung von Bilanzierung und dem Sinn des Ganzen ist es überhaupt unsinnig dir so ein Referat anzubieten.