Ich kann mir vorstellen, dass ein Unternehmer, der für sein Produkt mit einer Rolex wirbt, Probleme nach Marken- oder Wettbewerbsrecht bekommen könnte. Das Problem liegt IMHO in dem Imagetransfer bzw. der Rufausbeutung. Der Anbieter z.B. eines Uhrenständers würde durch die gleichzeitige Abbildung einer Rolex das positive, exklusive Image auf sein Produkt übertragen. Dagegen kann sich der Inhaber der "ausgebeuteten" Marke wehren. Würde aber alles wahrscheinlich eben nur im gewerblichen (wettbewerblichen) Bereich gelten und nicht für Privatfotos.

Sind aber alles nur Vermutungen, sicher bin ich mir da nicht
Vielleicht haben wir ja einen Markenrechtler im Forum, der soll sich schnell mal einschalten

Lieben Gruß,

Trillian