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  1. #21
    Andreas
    Gast
    Original von padis
    Original von MBA
    Was ist eine "kleine kostenlose CK"?
    na was wohl? --- eine "Car Kosmetik"
    der braucht nur Jemanden in Deiner Nähe kennen und ihnvorbeischicken, daß er Dir Deine Kiste schnell mal zusammendengelt

    und schnell hast Du Dir aus einem 100eu-Schaden einen 1000eu-Schaden eingehandelt

    Dann wäre dies ein Produktnamens - Fake von Calvin Klein "CK".... .....kommt kein Parfüm, sondern eine Delle als Welle.......ich schule um und werde Car Kosmetiker...., denn da ist wie bei den Uhrmachern alles gratis.....alle für etwas in die Kaffekasse.....

    Weißt du was es den Auftraggeber kostet, wenn der da mal eben einpaar Kumpels vorbei schickt, die ihm das Auto rundum erneuern......das machen die auch nicht für Noppes....


    Gruß Andreas

  2. #22
    Yacht-Master
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    Mindeststreitwert gibts in A keinen. Mich hat ein Internetprovider wegen 29 Euro (Monatsentgelt) verklagt.
    Dazu ist er eigens aus Wien zu meinem Bezirksgericht angereist. (Ich brauchte nur 150 Meter gehen ...)

    Dort hat er verloren, sprich das Gericht hat mir Recht gegeben. Dann ist er in die 2. Instanz aufs Landesgericht in St. Pölten. Auch dort hat er verloren. War eine Prinzip-Sache für mich. Darum war mir auch der Aufwand wurscht.


    Und CK? Naja, isch abe gaar kein Auto ...
    Grüße, David

  3. #23
    Andreas
    Gast
    Original von MBA
    Mindeststreitwert gibts in A keinen. Mich hat ein Internetprovider wegen 29 Euro (Monatsentgelt) verklagt.
    Dazu ist er eigens aus Wien zu meinem Bezirksgericht angereist. (Ich brauchte nur 150 Meter gehen ...)

    Dort hat er verloren, sprich das Gericht hat mir Recht gegeben. Dann ist er in die 2. Instanz aufs Landesgericht in St. Pölten. Auch dort hat er verloren. War eine Prinzip-Sache für mich. Darum war mir auch der Aufwand wurscht.


    Und CK? Naja, isch abe gaar kein Auto ...


    Ich fahr auch Fahrrad..... ...nur wie ist das bei Klagen gegen Ausländer mit dem Mindeststreitwert....so EU und überhaupt....

    Und warum verklagts du nicht den Reparateur des Feuerzeuges, ist doch viel einfacher, da der Internetverkäufer dir doch die Echtheit bescheinigt und als zugesicherte Ergenschaft des Kaufvertrages bestand hat....da wird er doch gerne beim Bezirksgericht erscheinen...gibt ja Kostenerstattung.....und wenn du Glück hast, macht er einen Fehler....und dann hast du ihn.......musst das nur vorab mit dem Reparateur absprechen, das du dem Fakeverkäufer eine Falle stellen willst.....

    Gruß Andreas

  4. #24
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    Ich steh auf Zippo

  5. #25
    PREMIUM MEMBER Avatar von AUTOMATIC
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    Ich persönlich würd ohne grossen Wind den VK anmailen und ihn mit der Angelegenheit konfrontieren.

    Bei kleineren Beträgen um die 100€ ( wobei "klein" relativ ist) würd ich versuchen die Angelegenheit so zu lösen.
    Vk kontaktieren und eine Lösung suchen, die für beide Parteien annehmbar ist.

    Wenn es um Uhren oder ähliches in dieser Preiskategorie von mehreren Tausend € würde ich alles unternehmen.

    Bei Beträgen, wie oben genannt, erstmal über sachliche Mails an den VK herantreten.
    Muss ja nicht gleich sein, dass er mit Absicht ein Fake verkauft hat, sowas ist eine Unterstellung, die man nicht so einfach behaupten sollte ohne einen Beweis dafür zu haben.
    Also erstmal den friedlichen Weg suchen.
    Kostet weniger Nerven


    Ich kann ja die Rufe und Unkenrufe nach "Verklagen etc. " verstehen, aber wo führt das noch hin ?

    Bei meinem einjährigen Aufenthalt in den Staaten haben mich am Meisten die 10x15 Meter grossen Werbeplakate entlang der Freeways genervt.

    "Wanna sue somebody?"

    Schlimm sowas !!!

    Werbung für "Strafanzeigen"

    Ein Familienmitglied (Kenneth) war nach einem Schalganfall halbseitig gelähmt.
    Nach einem Barbesuch stand die Polizei vor der Bar um ihn abzufangen, da ihn jemand wegen Trunkenheit angeschwärzt hat.
    Da die Cops schnell den Unterschied zwischen Behinderung und Trunkenheit feststellten, rieten ihm die Cops den Denunziaten anzuzeigen.
    Der Denunziant, der auch noch so dumm war mit der Polizei vor der Bar zu warten, hatte echt Glück, dass Kenneth dieser Trend "wanna sue somebody ?" nicht die Bohne interessiert.

    Obwohl er einge 1000US$ schinden hätte können !!!

    Hoffe Deutschland, das fast jedem Trend aus den USA folgt, macht hier mal eine Ausnahme.
    Viele Grüsse

  6. #26
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    Buch das ganze unter Erfahrung, geh mit deiner Frau gut essen, lacht noch einmal kräftig drüber und genießt das leben.

    Gruß jan
    Gruß

    Jan

  7. #27
    Administrator Avatar von PCS
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    Original von AUTOMATIC

    Also erstmal den friedlichen Weg suchen.
    Kostet weniger Nerven

    Ja. Sehe ich genauso. Stress machen kann man immernoch, wenn sich der
    Verkäufer total uneinsichtig und frech zeigt.
    Gruß Percy



    "Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."

  8. #28
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    Original von Andreas

    Und warum verklagts du nicht den Reparateur des Feuerzeuges, ist doch viel einfacher, da der Internetverkäufer dir doch die Echtheit bescheinigt und als zugesicherte Ergenschaft des Kaufvertrages bestand hat....da wird er doch gerne beim Bezirksgericht erscheinen...gibt ja Kostenerstattung.....und wenn du Glück hast, macht er einen Fehler....und dann hast du ihn.......musst das nur vorab mit dem Reparateur absprechen, das du dem Fakeverkäufer eine Falle stellen willst.....

    Gruß Andreas
    Du schaust wohl zuviel Gerichts-Shows... Gute Idee, glaube aber das spielt die Praxis nicht.


    Letzten Endes habe ich mich geärgert. Mittlerweile ist es mir fast schon wieder wurscht.

    Klagen werden wir sicher nicht. Das ist mir viel zu mühsam.

    Aber das Ding wird für uns beide die ewige Lehre sein, nichts bei Ebxx, auf Basaren oder bei türkischen Teppichhändlern zu kaufen.


    Jan: Das werden wir tun... Wird eh wieder Zeit für ein gepflegtes Dinner uvm...
    Grüße, David

  9. #29
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    das hättest Du jetzt besser nicht hier rein geschrieben, daß Du den Vk auf gar keinen Fall verklagen möchtest ---- denn wenn er das jetzt liest, wird er mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit das FZ erst recht nicht zurücknehmen

  10. #30
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    Warum sollte der Verkäufer eben dieses Dupont Feuerzeuges aktiver RLX User sein?
    Gruß Percy



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  11. #31
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    das war doch nur ein kleiner scherz --- obwohl es ja auch sein könnte

  12. #32
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    Original von padis
    das hättest Du jetzt besser nicht hier rein geschrieben, daß Du den Vk auf gar keinen Fall verklagen möchtest ---- denn wenn er das jetzt liest, wird er mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit das FZ erst recht nicht zurücknehmen
    Kann gar nicht sein. Hier treiben sich ausnahmslos lauter seriöse und lautere Menschen herum ...
    Grüße, David

  13. #33
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    Gruß Percy



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  14. #34
    Geprüftes Mitglied Avatar von ibi
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    Original von PCS
    zweifelst du dadran percy
    Gruß
    Ibi

  15. #35
    Daytona
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    Original von Andreas
    machst du mal richtig Urlaub, an der schönen Ostseeküste.....Usedom beruhigt und Rügen ebenso....der Darßt ist schön....
    genau!
    Da fahre ich dieses Jahr auch wieder hin
    Viele Grüße - Markus

    Non possiamo dare più giorni alla nostra vita... ma più vita ai nostri giorni.


  16. #36
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Sorry, aber ich wäre schon bei der Differenz zwischen Ebay-Preis und normalem Ladenpreis stutzig geworden.......haks als Lebenserfahrung ab..100 Euro lohnen den ganzen Aufwand nitt...wenns doch funktioniert, reichts doch....

  17. #37
    Gesperrter User
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    wegen 100 kröten lehrgeld soviel alarm...

  18. #38
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Original von Ingo.L
    Wenn Du den Verkäufer in Verdacht hast, dass er das gewerblich macht, kannst Du ihn prima per email ärgern.

    1. Mail ans zuständige Ordnungsamt. Die sollen mal prüfen, ob er sein Gewrbe auch angemeldet hat.

    2. Mail ans zuständige Finanzamt, ob er seine Einkünfte auch versteuert.

    3. Mail an den deutschen Zoll, da er ja grenzüberschreitend tätig war, liegt die Ermittlung wegen Verstosses gegen das Markenrecht bei denen.

    4. wie 3 , aber an den österreichischen Zoll

    5. Mail an seine zuständiige Staatsanwaltschaft.

    6. Mail an Dupont

    Geht alles ohne Anwalt und kostet nix. Sollte genügend öffentliches Interesse vorliegen, ermitteln die zuständigen Stellen ohne Dein weiteres Zutun.

    Ich habe das mal wg. gefälschten Bremsbelägen gemacht. Der VK hatte sehr viele davon in der Bucht verkauft. Monate später ist der Zoll bei mir aufgetaucht. Die hatten einen Ordner dabei, in dem alle ebayauktionen von ihm waren . Die haben die Beläge mitgenommen und haben die Sache der Staatsanwaltschaft übergeben. Der Vk wurde zu einer 5stelligen Geldstrafe verurteilt.



    Und du kaufst Bremsbeläge in der Bucht......wenn das nicht fahrlässig ist....sorry Ingo.....Bremsbeläge sind kein Spielzeug.....

  19. #39
    Yacht-Master Avatar von Kermit
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    Wunderbar! Ich liebe solche Threads!

    Was lernen wir daraus? Unterstützt den Fachhandel...
    Gruß,

    Martin

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