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  1. #81
    ich kann nur mostwanted zustimmen und lieber tobias, du weisst wie ich dich schätze aber in diesem punkt liegen wir nicht nur grob auseinander sondern komplett gegensätzlich. mich würde interessieren wie du, ja du ganz persönlich reden würdest wenn du sie zum beispiel für diesen utopischen preis gekauft hättest.

  2. #82
    Endgegner Avatar von Donluigi
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    Ich würde sie nun mal nicht zu diesem Preis kaufen, denn ich bin mündiger Kunde, der sein weniges Geld weise und bedacht ausgibt. Schwachmaten müssen gemolken werden, da bin ich Taliban, auch wenn unsere Freundschaft darunter leiden sollte.
    Beste Grüße, Tobias

    Orange Banane Apfel

  3. #83
    Deepsea
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    Hallo Donluigi,

    Du hast Recht mit dem was Du schreibst...würde das mit dem aktuellen Verkaufspreis dort nicht stehen, hätte ich auch kein Problem mit dem Verkauf, dann wäre es einfach nur -je nach Sicht- kaufmännisch unseriös und/oder moralisch verwerflich. Wie gesagt, der Dumme wird ja auch nicht geschützt.

    ABER der angegebene VK-Preis MUSS meines Erachtens frei erfunden sein, also versucht der Verkäufer doch über die Wertigkeit der Uhr z.B. im Sinne einer preislichen Orientierung und Einschätzung zu täuschen und damit bin ich mitten in der ersten Tatbestandsvoraussetzung für einen Betrug.

    Wie wäre die Uhr ersteigert worden, wenn drin stehen würde: Aktueller VK-Preis bei Quelle 59,00 EUR ?! Wohl kaum 500+ EUR- oder ?

    MFG

    marcolino

  4. #84
    Mil-Sub Avatar von Insoman
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    genau DAS ist der feine Unterschied
    Gruß
    Stefan


    Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft

  5. #85
    Explorer
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    Finde nicht das jemand wegen unwissenheit/naivität, "gemolken" werden muss,nur damit irgendwelche absahner kohle machen.

  6. #86
    Endgegner Avatar von Donluigi
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    Vermutlich hat ers deswegen auch nicht reingeschrieben

    Nochmal: es ist mir herzlich wurscht, wer hier wem wie Uhren zu welchem Preis verkauft. Wir reden hier über den Betrag von 500 Euro, irgendein Mensch hat diesen Betrag für diese Uhr ausgegeben. Es ist eine Uhr, ein unnötiger Luxusgegenstand, den der Kunde offensichtlich haben wollte - aus welchen Gründen auch immer. Es ist keine Herzklappe und kein Medikament, ohne das der Kunde nicht leben kann, sondern eine banale Uhr für relativ kleines Geld. Wenn er heute zum Konzi schlappt und sich eine neue DD zum LP kauft, hätte er ein vielfaches der Summe verbrannt, die ihn diese Drecksmöhre gekostet hätte - darüber wird sich hier wohl kaum jemand aufregen. Im Gegenteil, man wird dem Käufer zu Recht zu seiner neuen Uhr gratulieren, obwohl er sie problemlos wo anders billiger hätte bekommen können. Betrug? Wohl kaum.

    Der Verkäufer bietet die Möglichkeit der Rückgabe innerhalb von 1 Monat ohne Angabe von Gründen an. Steht zumindest in seinen AGB. Sollte der Kunde also feststellen, daß er möchtig übers Ohr gehauen wurde, schickt er das Ding halt zurück.

    Also: locker bleiben mit dem Begriff "Betrug". Wenn der Shopbetreiber hier liest, daß er als ******** bezeichnet wird, kann das in erster Linie Probleme fürs Forum bedeuten, das ist nämlich eine ziemlich heftige Anschuldigung. Mann, ihr seid doch nicht seit gestern hier.
    Beste Grüße, Tobias

    Orange Banane Apfel

  7. #87
    Day-Date Avatar von DeeJay
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    Original von Insoman
    genau DAS ist der feine Unterschied

    joo
    words fail - music speaks

    Grüße Gerald

  8. #88
    Deepsea
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    Hallo Donluigi,

    habe das Gefühl, daß Du den Unterschied, den ich versucht habe herauszuarbeiten, nicht siehst.
    Sei mir nicht böse, aber es geht gerade nicht darum, ob man die Uhr woanders billiger hätte schießen können... Mag mich auch nicht wiederholen, da wir uns im Kreis drehen, so wichtig ists mir das dann doch nicht...

  9. #89
    GMT-Master Avatar von justintime
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    RE: Aus billig wird Luxus

    gut recherchiert, bei dem Anbieter hilft einfach nur weiterklicken.
    Andererseits sollte Ebay hier was unternehmen, denn die Anwesenheit dieses Anbieters zählt m.E. nicht zu den vertrauensbildenden Massnahmen, wenn das tatsächlich so stimmen sollte.
    Gruß,
    Reinhard

  10. #90
    E X P L O R E R Avatar von Passion
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    Original von Donluigi
    Der Begriff "Betrug" wird hier doch allzu häufig verwendet. Es ist doch kein Problem, die Uhr mit 2700 auszupreisen. Zu billig verkaufen ist verboten - zu teuer nicht. Ich versteh die Aufregung ehrlich gesagt nicht. Oder steht jemand von uns auf der Bieterliste?
    Yep, so sehe ich das auch!!

    Kann doch bitte nicht sein, dass jemand die Auktion sieht, den angegebenen LP und danach seinen Gebotsrahmen absteckt.

    Wenn ich meine Sub offeriere und LP 97.200€ schreibe und jemand bietet aufgrund dessen 21.200€, bin ich dann ein Verbrecher?

    Ich kommentiere so etwas nur ...... "Deppen gibts", unglaublich!
    Michael

    "If the world isn`t made for joy, it is made in vain" Shelton P. (Chavin de Huantar)

  11. #91
    E X P L O R E R Avatar von Passion
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    Ist es eigentlich Betrug,

    ein 08/15 Tchibo Werk (auch ETA genannt) in einem Stahlkorbus reinzulegen, einen Pilotengejackten Kaspar mit Helm abzulichten, auf die Uhr LP 3.300€ zu schreiben, einen inneren Wert von wohl 200€ zu veranschlagen und diese dann bei eboy für 2.900€ SK anzubieten?

    Nee oder?

    Die gleich Uhr bei Tchibo für 48€ Euro ohne den Pilotenmann versteht sich!
    Michael

    "If the world isn`t made for joy, it is made in vain" Shelton P. (Chavin de Huantar)

  12. #92
    Deepsea
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    Hallo Michael,

    Frage: Wenn Du (wider besseres Wissen) einen falschen Listenpreis angibst, täuscht Du doch über den echten oder ? Wenn das der Fall ist, warum würdest du soetwas tun? So und nun beantworte beide Fragen absolut ehrlich....

  13. #93
    Gesperrter User
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    Es handelt sich hier um einen Händler - ein Auktionshaus - der definitiv mit einem falschen Listenpreis wirbt und einen Wert suggeriert den die Ware nicht hat, was daran jetzt cool, legitim oder lässig sein soll kann ich beim besten Willen nicht erkennen. Abgesehen davon ist es eine Frage der Ehre als Kaufmann, Mensch und mündiger Bürger gegen Abzockerei Flagge zu zeigen

    Das jetzt auch noch schön reden zu wollen verstehe ich beim besten Willen nicht. Ein "Selbst schuld" für den Käufer ist ok, aber den ******** zu verteidigen zeugt von wenig Ehrgefühl und wirft kein gutes Licht auf eigene Werte.

  14. #94
    E X P L O R E R Avatar von Passion
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    Original von marcolino
    Hallo Michael,

    Frage: Wenn Du (wider besseres Wissen) einen falschen Listenpreis angibst, täuscht Du doch über den echten oder ? Wenn das der Fall ist, warum würdest du soetwas tun? So und nun beantworte beide Fragen absolut ehrlich....
    Das mag schon alles sein. Euch bedeutet der Listenpreis sehr viel, ich weiß!

    Der Verkäufer versucht den maximalen Preis für seine Uhr zu erhalten. Oder?

    Wenn ich ein Mobiltelefon verkaufe, dass am Markt 200€ kostet, und der Listenpreis ist 500€ dann schreibe ich 500€ LP hin.

    Sicher, schriebe ich LP 5.000€ und jemand kauft für 2.200€ und denkt er hätte ein "gutes Angebot" erhalten, ja dann wärs schon komisch.

    Ich probiers erst gar nicht, sowas hält man ja nicht für möglich oder!
    Michael

    "If the world isn`t made for joy, it is made in vain" Shelton P. (Chavin de Huantar)

  15. #95
    Deepsea
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    Hallo Michael,

    genau da sind wir am Kern der Sache.

    Irgendwo kommt der LP ja her... In der Regel wirbt der Hersteller mit einem LP. Klar kannst Du den LP schreiben, den der Hersteller genannt hat, würde ich auch machen, gerade auf dem Elektronikmarkt ist das ein Argument: LP des Handys 560,00 EUR, jetzt (z.B. 6 Monate später) für 260,00 EUR zu haben, wer sieht das nicht als (möglichen) Schnapp...

    Du gibst dann aber gerade keinen falschen LP an... Meine Frage war aber eine andere:
    "Wenn Du (wider besseres Wissen) einen falschen Listenpreis angibst..."

  16. #96
    Ich wünsche denjenigen, die dem Sachverhalt doch noch etwas Gutes oder der Prämisse "Dummheit muss bestraft werden" etwas abgewinnen können in ihrem eigenen Wirtschafts- und Verbraucherleben immer allen Sätteln gerecht zu werden und den Fallstricken und Fußangeln von miesen Abzockern (ich nenne absichtlich keine(n) Namen) mit viel Sachverstand auszuweichen.
    Ich weiß es ist schwer vorstellbar, aber auch im Kreise der größten Durchblicker findet ja jeder seinen Meister.
    Mal sehen, was dann hier abgeht... :-))

    Sollte dieser Geist allerdings hier wirklich Oberhand gewinnen, habe ich meinen letzten Kauf in dieser SC bereits hinter mir...

    Gruß
    der
    Georg

  17. #97
    Endgegner Avatar von Donluigi
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    Mal was anderes zum Listenpreis: welcher stimmt jetzt eigentlich? Mittlerweile wurden derer 3 genannt. Mir solls egal sein, keinen Bock auf Streit wegen so ner Pißmöhre und irgendwelchen Idioten, die sie um jeden Preis haben müssen.
    Beste Grüße, Tobias

    Orange Banane Apfel

  18. #98
    Gesperrter User
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    Hier sind so einige Hobbyanwälte unterwegs.

  19. #99
    E X P L O R E R Avatar von Passion
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    Original von marcolino....Du gibst dann aber gerade keinen falschen LP an... Meine Frage war aber eine andere:
    "Wenn Du (wider besseres Wissen) einen falschen Listenpreis angibst..."
    Nun, wie schon gesagt mich stört es nicht. Da ich mich nicht hineinversetzen kann in den Umstand zu bieten ohne zu Wissen auf was ich preislich biete. Mir ist ein Disput wegen diesem gruseligen Ding das auch nicht wert. Will selbstverständlich hier den Verkäufer nicht verteidigen. Mir ist das alles nur nicht recht verständlich. Es wurden auch hier schon dutzend Verkäufer zerrissen, die den Listenpreis einer Rolex dramatisch nach oben geschraubt haben, nur hat halt keiner geboten.

    Michael

    "If the world isn`t made for joy, it is made in vain" Shelton P. (Chavin de Huantar)

  20. #100
    Einige redliche mit gesundem Moralverständnis treffen hier auf eine erschreckende Zahl an moralisch kurrumpierten Schlaumeiern ("selber schuld", "clever", "jeden Tag steht ein Dummer auf" etc.).

    Also mal etwas Juristerei:

    Werbe ich mit einem angeblichen früheren Preis und verkaufe als Supersonderangebot aber dennoch zu einem Preis, den das Produkt wert ist, dann ist das kein Betrug, da als Schaden i.S.d. § 263 StGB die Diffenerenz zwischen Kaufpreis und tatsächlichem Wert gilt, nicht aber die enttäuschte Erwartung, ein gutes Angebot gemacht zu haben. Das hat jedenfalls der BGH vor 100 Jahren zu den vermeintlichen Teppichhändlerausverkäufen festgestellt. Solange das Produkt den verlangten Preis wert ist.

    Das ist hier erkennbar nicht der Fall:
    Hier wird ein Wert vorgetäuscht (da der Verkäufer ein Profi ist, unterstelle ich als Arbeitshypothese mal, dass das vorsätzlich geschieht), der mit der Realität nichts zu tun hat.
    Dieser Täuschung erlegen, erwirbt der ebay-Käufer per Zuschlag das Produkt zu einem Preis, den es nicht wert ist.
    Die Differenz zwischen Wert und erzieltem Preis beschreibt beim Käufer den Schaden, beim Verkäufer gleichzeitig den Beutegewinn (sogenannte Stoffgleichheit).
    Das ist per Definition Betrug.
    Allen, die das hier rechtfertigen, sei gesagt: Das Strafrecht schützt zu Recht auch und gerade die dummen.
    Jemand, der der Meinung ist, das Ausnehmen von "Dummen" sei legitim, den halte ich für charakterlich auf einer bedauerlich niedrigen Stufe stehend.
    Und dann damit zu kommen, man müsse den Verkäufer schonen, ihn quasi schützen, dürfe ihn nicht einfach B***** (offenbar wird das Wort hier automatisch in "unredlich" umeditiert) nennen etc., setzt dem Fass dann nun wirklich die Brille auf.
    Leute, Leute...
    Diese Feststellungen stehen unter der Prämisse, dass sich der tatsächliche Listenpreis an dem Quelle-Angebot zutreffend feststellen lässt.

    Grüße,
    Cutrofiano
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