Was ist eigentlich aus der/den Klage/n geworden bzgl. der Überschreitungen der gesetzlich limmitierten Feinstaubimmission.

Seit 1. Januar 2005 gelten die EG-Grenzwerte für Feinstaub nach der EG-Richtlinie 1999/30/. Bereits im ersten Jahr wurden die zulässigen Grenzwerte an deutlich mehr als den zulässigen 35 Tagen überschritten (107 Tage lang in München (!), soweit ich mich erinnere).

Die obige Frage ist ernst gemeint. Es wundert mich, dass da gerichtlich und politisch nicht mehr passiert ist.