Ergebnis 1 bis 6 von 6
  1. #1
    GMT-Master
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    Wieder Juristenfrage-Krankenvers

    Hallo Juristen,
    wenn der Kieferorthopäde loslegt bevor der Kosten- und Heilungsplan genehmigt ist und die Krankenversicherung oder der Zahlungspflichtige lehnt ab, bei wem bleiben die bisherigen Kosten hängen? Theoretisch doch beim Kieferorthopäden, oder?
    Danke schon mal im Voraus.

  2. #2
    Deepsea
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    Gesetzliche oder Private KV ist schon mal ein Unterschied. In der Privaten gilt oft, bei Zahnersatzmassnahmen mit Kosten über 2000,- € ohne genhmigten HKP gibt es nur 80% der üblichen Leistung. Inder gesetzl. weiss ich es nicht genau.

    Aber hier bin ich der Meinung, dass es sich hier um eine stillschweigende Zusage zur Behandlung vorhanden ist.
    Gruß
    Heiko

  3. #3
    GMT-Master
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    Themenstarter
    Private KV, Sohn wurde ohne mein Wissen ab 13.12. behandelt, HKP erst heute eingetroffen. Ich habe ihn dann gleich an die KV weitergefaxt zur Genehmigung. Kein Notfall, wegen der bevorstehenden Scheidung (5.2.) soll offenbar versucht werden meiner KV die teuren Sachen noch aufzubürden.

    Ich bin schwer am Überlegen, ob ich bei meiner Unterschrift einen Zuatz einfügen soll: "Kosten werden erst ab Datum der Genehmigung übernommen."

    Das ist keine Art daß der Kieferorthopäde einfach ohne Genhmigung des Zahlungspflichtigen loslegt. Es besteht meiner Ansicht noch kein Vertrag oder Auftrag. Wollte nur noch mal eine fachliche Meinung dazu hören.

  4. #4
    Deepsea
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    das hört sich schon ganz anders an. Hier sehe ich auch keine stillschweigende Zustimmung. Hier wäre die Mutter evtl. Zahlungspflichtig oder der Kieferorthopäde schaut in die Röhre.
    Gruß
    Heiko

  5. #5
    Mil-Sub Avatar von steboe
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    Hallo Christoph,
    Der Kostenvoranschlag in der Privaten Krankenversicherung ist im allgemeinen nicht genehmigungspflichtig. Es besteht ein Behandlungsvertrag zwischen Patient/gesetzl.Vertreter und Arzt.
    Trotzdem sollte die Versicherung bei bestimmten Massnahmen vorab informiert werden...u.a. um dem Versicherten Auskunft über etwaige Eigenaufwendungen zu geben...
    Streng juristisch ist eine Behandlung(bei gem Sorgerecht!)ohne dein Einverständnis zumindest zweifelhaft.In Praxi aber gang und gäbe..
    under Milkwood
    LG
    Stephen😎

  6. #6
    GMT-Master
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    Themenstarter
    Hallo Stephen,
    genau wegen der Eigenaufwendungen halte ich eine Vorabinformation für unabdingbar.
    Und ich bin stinkesauer daß trotz gem Sorgerechts hier wieder einfach über meinen Kopf hinweg entschieden und gehandelt wird. Bei einer Behandlungsdauer von avisierten 4 Jahren hätte ich nämlich gerne eine 2te Meinung eingeholt. Auch angesichts der Tatsache dass Zahnspangen meiner Meinung nach heutzutage eine Modeerscheinung darstellen.
    Und der Kieferorthopäde der ohne Einverständnis loslegt hats entweder nötig oder sich von einer hysterichen Mutter breitschlagen lassen.
    Ich bin nicht gewillt dieses zu akzeptieren. Da die Brackets in einer Nacht und Nebelaktion schon auf/in den Zähnen verankert sind wird mir wohl nichts anderes übrig bleiben als gute Miene dazu zu machen.
    Aber ich werde nicht nachträglich einfach alles abnicken.

    Was passiert eigentlich wenn ein 2ter Kieferorthopäde zu der Meinung gelangt dass die Zahnregulierung überflüssig ist?


    Edit: badlands ist aber nicht die Abkürzung für Badnerlands?

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