Hallo Juristen,
wenn der Kieferorthopäde loslegt bevor der Kosten- und Heilungsplan genehmigt ist und die Krankenversicherung oder der Zahlungspflichtige lehnt ab, bei wem bleiben die bisherigen Kosten hängen? Theoretisch doch beim Kieferorthopäden, oder?
Danke schon mal im Voraus.
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20.12.2006, 20:53 #1
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Wieder Juristenfrage-Krankenvers
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