Ein Design Schutz läuft nicht ewig..... und die DD, DJ, usw. gibts schon ne Weile.....
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Thema: Rolex Nachmache?
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14.12.2006, 10:39 #1
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Rolex Nachmache?
Mir kommt es beim Pokern immer wieder vor, dass ich mit meiner Explorer 2 am Tisch sitze und mir denke, "ah eine Rolex in gold", wenn ich zum Nachbarn hinüberlinse. Ich sehe das Muster beim Armband und die Lupe und schliesse auf Rolex.
Bei genauerem Schauen stellt sich aber heraus, dass da statt Rolex z.B. Citizen drauf steht!
Frage: ist so was ein Asien-Imitat, dass sich durch den Citizen-Schriftzug vor einer Rolex-Copyright-Klage schützt?
Wie ist es eigentlich generell mit Uhren-Designs, sind diese Markengeschützt, oder kann jeder ein Look-Alike produzieren, wenn nicht der Rolex-Firmenname drauf steht?
mfg
drops
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14.12.2006, 10:42 #2Gruß
Thorben
"Stuff is difficult....."
"Rule 34"
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14.12.2006, 10:52 #3ehemaliges mitgliedGast
du brauchst ja nur die adac- hefte aufschlagen und wirst neben typischen treppenfahrstühlen
sicherlich auch eine nach rolex aussehende uhr in fiesestem gelbgold look für 99,- euro finden
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14.12.2006, 11:10 #4ehemaliges mitgliedGastOriginal von natafrese
du brauchst ja nur die adac- hefte aufschlagen und wirst neben typischen treppenfahrstühlen
sicherlich auch eine nach rolex aussehende uhr in fiesestem gelbgold look für 99,- euro finden
Oder Autobild, die bekommste sogar geschenkt die Zwiebel beim Abonnement, schimpft sich dann "Madison"............
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14.12.2006, 11:12 #5
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Original von natafrese
du brauchst ja nur die adac- hefte aufschlagen und wirst neben typischen treppenfahrstühlen
sicherlich auch eine nach rolex aussehende uhr in fiesestem gelbgold look für 99,- euro finden
Werde dann die neuen Uhren hier alle vorstellen„Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.“Kurt Tucholsky
Chris
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14.12.2006, 14:48 #6Original von Quodlibet
Original von natafrese
du brauchst ja nur die adac- hefte aufschlagen und wirst neben typischen treppenfahrstühlen
sicherlich auch eine nach rolex aussehende uhr in fiesestem gelbgold look für 99,- euro finden
Werde dann die neuen Uhren hier alle vorstellen
Haha, ich lach mich schlapp... :muede:Gruss,
Michael
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14.12.2006, 14:52 #7ehemaliges mitgliedGast
...poker doch mal um die goldene Rolex und mach den Einsatz mit deiner EX II bei 3,5K ....
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14.12.2006, 15:00 #8
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Schlimm. In welchen Kreisen verkehrst Du?
Grüße, David
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14.12.2006, 17:27 #9ehemaliges mitgliedGast
Beim Pokern...LOL!!!!!
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14.12.2006, 19:21 #10
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Original von ******
Beim Pokern...LOL!!!!!
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14.12.2006, 20:00 #11ehemaliges mitgliedGast
Drops, Du wieder unter uns. Warst lange weg. Die ganze Zeit gepokert ?
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14.12.2006, 22:09 #12
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Casino Royale?
Mal eben wieder die (Unter-)Welt gerettet?Grüße, David
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15.12.2006, 00:08 #13
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Drops, wo warst Du die ganze Zeit? Hast Du wieder viel erlebt und festgehalten?
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15.12.2006, 07:32 #14Original von drops
Wie ist es eigentlich generell mit Uhren-Designs, sind diese Markengeschützt, oder kann jeder ein Look-Alike produzieren, wenn nicht der Rolex-Firmenname drauf steht?
Einen ersten Hinweis liefert die BGH-Entscheidung zum Tchibo/Rolex-Fall aus den 80er Jahren. Es war der erste große Rechtsstreit von Rolex über die Nachahmung der Rolex Oyster in Deutschland. Auslöser des Rechtsstreites war eine Handaufzugsuhr, die Tchibo 1980 in einer Herren- und einer Damenvariante angeboten hatte. Die Uhren waren den Rolex-Referenzen 16013 (Herren-Datejust in gelbem Rolesor mit Jubilee-Band) und 6917/3 (Damen-Date in gelbem Rolesor mit Jubilee-Band) wie aus dem Gesicht geschnitten. Von diesen Uhren wurden innerhalb von nur 9 Tagen im September 1980 insgesamt 495.288 Stück zu einem Preis von jeweils 39,95 DM verkauft
In der BGH-Entscheidung vom 8.11.1984 ging es um die Klärung, ob der Verkauf der Tchibo-Uhr wettbewerbswidrig ist. Das LG Köln hatte am 16.9.1981 diesem Anspruch zunächst stattgegeben, das OLG Köln hat am 28.5.1982 allerdings als Revisionsinstanz den Anspruch wieder verworfen. Daher wurde der BGH von Rolex angerufen, der letztinstanzlich die Wettbewerbswidrigkeit bestätigt hat (Tchibo/Rolex I Az: I ZR 128/82: Zur Sittenwidrigkeit der Imitation exklusiver Uhren unter dem Gesichtspunkt der Ausnutzung fremden Rufes zur Förderung des eigenen Absatzes von Billiguhren). Stichpunktartig einige interessante Details aus dem BGH-Urteil:
Der deutsche Geschmacksmusterschutz der Rolex Oyster ist bereits im Jahre 1972 abgelaufen. Daher war das Design nicht mehr geschützt und die Kennzeichnung „Registered Design“ auf den Rolex-Uhren bereits seit 1972 zumindest in Deutschland nicht mehr gerechtfertigt.
Rolex beklagt eine sittenwidrige Nachahmung der Modelle 16013 bzw. 6917/3 und beruft sich auf das charakteristische Design, das sich als Herkunftshinweis durchgesetzt habe.
Der BGH hat die Wettbewerbswidrigkeit festgestellt, weil die Tchibo-Uhr in den äußeren Merkmalen der Rolex sklavisch nachgeahmt ist und sich daher an den guten Ruf und den Prestigewert der Rolex anhängt. Allein dieses Anhängen ist bereits wettbewerbswidrig, wobei es keine Rolle spielt, ob die Uhr mit „Rolex“ oder einem anderen Namen signiert ist.
Orientierungssatz: „Wer sich durch den Vertrieb einer in den äußeren kennzeichnenden Merkmalen nahezu identischen Ware an den Prestigewert und den guten Ruf der Ware eines Wettbewerbers anhängt, handelt wettbewerbswidrig, und zwar unabhängig davon, ob eine betriebliche Herkunftstäuschung eintritt oder nicht“
Gruß
MatthiasThe difference between men and boys is the price of their toys.
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15.12.2006, 09:15 #15
Mathias, Dein Bericht ist eine perfekte Zusammenfassung der Sach- und Rechtslage.
Die entscheidenden Stichworte sind "sklavische Nachahmung", wobei die nachgeahmte Partëi nachweisen muss, das ihr Produkt im betroffenen Markt ein gnügend hohes Ansehen, bzw. einen wesentlichen Bekanntheitsgrad, besitzt.
Solche Gerichtlichen Auseinandersetzungen sind allerdings langwierig, und der Ausgang ist nie ganz vorhersehbar.Superlative Grüße, Frank
"Cool sh*t ain't cheap, and cheap sh*t ain't cool."
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15.12.2006, 19:55 #16Original von Prof. Rolex
Wie ist es eigentlich generell mit Uhren-Designs, sind diese Markengeschützt, oder kann jeder ein Look-Alike produzieren, wenn nicht der Rolex-Firmenname drauf steht?
Einen ersten Hinweis liefert die BGH-Entscheidung zum Tchibo/Rolex-Fall aus den 80er Jahren. Es war der erste große Rechtsstreit von Rolex über die Nachahmung der Rolex Oyster in Deutschland. Auslöser des Rechtsstreites war eine Handaufzugsuhr, die Tchibo 1980 in einer Herren- und einer Damenvariante angeboten hatte. Die Uhren waren den Rolex-Referenzen 16013 (Herren-Datejust in gelbem Rolesor mit Jubilee-Band) und 6917/3 (Damen-Date in gelbem Rolesor mit Jubilee-Band) wie aus dem Gesicht geschnitten. Von diesen Uhren wurden innerhalb von nur 9 Tagen im September 1980 insgesamt 495.288 Stück zu einem Preis von jeweils 39,95 DM verkauft
In der BGH-Entscheidung vom 8.11.1984 ging es um die Klärung, ob der Verkauf der Tchibo-Uhr wettbewerbswidrig ist. Das LG Köln hatte am 16.9.1981 diesem Anspruch zunächst stattgegeben, das OLG Köln hat am 28.5.1982 allerdings als Revisionsinstanz den Anspruch wieder verworfen. Daher wurde der BGH von Rolex angerufen, der letztinstanzlich die Wettbewerbswidrigkeit bestätigt hat (Tchibo/Rolex I Az: I ZR 128/82: Zur Sittenwidrigkeit der Imitation exklusiver Uhren unter dem Gesichtspunkt der Ausnutzung fremden Rufes zur Förderung des eigenen Absatzes von Billiguhren). Stichpunktartig einige interessante Details aus dem BGH-Urteil:
Der deutsche Geschmacksmusterschutz der Rolex Oyster ist bereits im Jahre 1972 abgelaufen. Daher war das Design nicht mehr geschützt und die Kennzeichnung „Registered Design“ auf den Rolex-Uhren bereits seit 1972 zumindest in Deutschland nicht mehr gerechtfertigt.
Rolex beklagt eine sittenwidrige Nachahmung der Modelle 16013 bzw. 6917/3 und beruft sich auf das charakteristische Design, das sich als Herkunftshinweis durchgesetzt habe.
Der BGH hat die Wettbewerbswidrigkeit festgestellt, weil die Tchibo-Uhr in den äußeren Merkmalen der Rolex sklavisch nachgeahmt ist und sich daher an den guten Ruf und den Prestigewert der Rolex anhängt. Allein dieses Anhängen ist bereits wettbewerbswidrig, wobei es keine Rolle spielt, ob die Uhr mit „Rolex“ oder einem anderen Namen signiert ist.
Orientierungssatz: „Wer sich durch den Vertrieb einer in den äußeren kennzeichnenden Merkmalen nahezu identischen Ware an den Prestigewert und den guten Ruf der Ware eines Wettbewerbers anhängt, handelt wettbewerbswidrig, und zwar unabhängig davon, ob eine betriebliche Herkunftstäuschung eintritt oder nicht“
Gruß
Matthias[/quote]
im leben nicht hätte ich bei dem thread auf so ne antwort gehofft...THX !
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15.12.2006, 21:39 #17
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guter post herr prof......
wer hat mal so ein tschibo-uhr-bild parat..................
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15.12.2006, 21:45 #18Original von Marci
guter post herr prof......
wer hat mal so ein tschibo-uhr-bild parat..................
Der Tchibo/Rolex-Fall: 15 Jahre Rechtsstreit um ein ImitatGruß, Alex
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15.12.2006, 21:48 #19
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danke alex.............
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19.12.2006, 13:32 #20
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Themenstarter
Aha, Tchibo darf nicht. Aber wie ist das mit importierten Uhren, z.B. aus asiatischen Ländern? Citizen?
Zur anderen Frage, wo ich war: ist alles auf meinem Weblog dokumentiert und 30 Leute aus dem Forum hier habe auch mal nachgeschaut und wissen es jetzt.
Ich trage immer noch meine EX II permanent, ausser beim Duschen, im Bett und beim Tischfußball-Spielen. Letzte Woche habe ich sie zum ersten Mal mitgewaschen und jetzt glänzt sie wieder. Die Freude hält an.
Einer der Profi-Zocker, denen ich immer wieder begegne hat auch eine Rolex: schwarze Submariner, wenn ich nicht irre. Er behauptet sie sei echt, als Laie muss ich ihm glauben.
Aber ansonsten sehe ich mich mit meiner Qualitätsuhr alleine auf weiter Flur. Aber vielleicht sehen wir bald wieder mehr teure Uhren, wenn die Wirtschaft weiter so wächst.
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