ein weiteres problem stellt sich nach ablauf des leasingvertrages bezüglich des endgültigen kaufs der uhr zum preis von euro 1,- .

hier steht meines wissens nach nichts in den agb's, was NUR DEN LEASINGNEHMER zum kauf berechtigt. da das leasingunternehmen besitzer der uhr ist, kann es die uhr auch an jemand anderes verkaufen....

ergo: du zahlst jahrelang ne uhr ab, und wenn du sie abbezahlt hast, darfst du höflich fragen, ob du sie auch behalten darfst. wenn nicht, pech gehabt.

davon abgesehen halte ich es mit diesen dingen genauso, wie es bereits geschrieben wurde:
wenn das geld nur für ne swatch reicht, kauf dir ne swatch. reichts für ne DD, dannn kauf dir besser die DD.