Hallo Stefan,

daß Du offenbar noch stolz auf Deine Vorgehensweise bist, schlägt für mich dem Faß den Boden aus. Deine Mail berührt gleich mehrere juristische Tatbestände. Ich kann nur hoffen, daß Deine Handlungsweise sich nicht einbürgert (Verrohung der Sitten).

Es ist doch das gute Recht jeden Verkäufers, die Bedingungen festzulegen unter denen er verkaufen willl. Du mußt doch nicht bei ihm kaufen!