Original von Georg_Akkerman
Ich nochmal..... ich zitiere aus "Internet-Recht-Rostock":

Eine perfide Abwandlung des Scheck-Tricks ist der "überhöhter Scheck"-Trick. Der Käufer schickt Ihnen, weil er die Ware angeblich unbedingt haben möchte, einen Scheck der auf eine höhere Summe ausgestellt ist, als der tatsächliche Kaufpreis der Ware. Dies wird oftmals mit irgendeiner fadenscheinigen Ausrede begründet. Der Verkäufer wird gebeten, die Differenz zwischen Kaufpreis und Scheck am besten über einen Bargeld-Transfer-Service, wie Western-Union anzuweisen. Wenn hier der Scheck platzt, bleibt der Verkäufer auf der Differenz sitzen.

Gruß
der Georg
Das ist nicht "perfide", das ist gängige Bankpraxis; die Gutschrift E.V. oder u.V. (Eingang vorbehalten, unter Vorbehalt) erfolgt üblicherweise mit einer vordatierten Valutierung auf Deinem Konto, die Bank holt sich über ihre Korrespondenzpartner das Geld von der Bank des Scheckausstellers, das dauert je nach Land bis zu ca. 20 Arbeitstage. Bis zum Zeitpunkt der effektiven Einlösung hast Du eine virtuelle Gutschrift = nichts!
Der überhöhte Betrag weist eindeutig auf Betrugsabsichten hin, Fazit:

Finger weg!!!

Bestenfalls läuft es schlechtestenfalls auf Geldwäsche hinaus (der Betrag ist imho aber zu klein, wobei Kleinvieh auch Mist macht).