Rechtsberatung und Internet passt immer etwas schlecht zusammen :-(

Haben die überhaupt nachgewiesen, dass sie die Rechteinhaber sind?

Wenn ja, bestünde eine Möglichkeit zur Verhinderung einstweiliger Maßnahmen evtl. darin, eine ganz schlichte strafbewehrte Unterlassungserklärung bestehend aus den Absätzen 1 und 2 abzugeben.

Eine andere: Geht erst mal zu einem im Medienrecht erfahrenen Anwalt. Eine Beratung sollte nicht viel mehr als eine Stunde dauern.