Hallo Kinder. Ich, bin der Peter. Und das ist die Geschichte vom Zoll:
- Bei der Geschichte vom Zoll geht es nicht um 80 Cent Zollgebühren. Dabei geht es um die deutsche Mehrwertsteuer die man zahlen muss wenn man im Ausland etwas kauft und es nach Deutschland bringen möchte.
Wenn man das nicht macht nennen das die Männer vom Finanzamt Steuerhinterziehung und der Mann mit der Robe, der heißt Richter, nennt das Straftat.
- Manche glauben, dass das nach vielen Jahren niemanden mehr interessiert: Das ist Quatsch Kinder, denn der, der die tolle Uhr am Arm hat haftet dafür, dass die Mehrwertsteuer bezahlt wurde.
- Es ist auch schon vorgekommen, dass Leute mit einer schönen schweizer Uhr am Arm von den freundlichen Herren am Zoll gebeten wurden auszusteigen und nachzuweisen woher die Uhr kommt und ob sie auch alle Gebühren bezahlt haben.
Die, die das nicht konnten, haben dann später den netten Herrn mit der Robe, den Richter kennen gelernt.
Hört sich komisch an, ist aber so.![]()
Ergebnis 21 bis 40 von 85
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25.07.2004, 12:31 #21
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San Francisco
Grüße, David
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25.07.2004, 13:08 #22Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
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25.07.2004, 13:17 #23
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Hallo zusammen,
wow mein 1. Beitrag und dann gleich zu so nem Thema.
Ich hab auch dran gedacht ne Sub aus der Schweiz zu kaufen, rein aus ortstechnischen Gründen natürlich.
Genauso hat das ein Arbeitskollege gemacht. Der traut sich jetzt allerdings nicht mehr über irgendeine Grenze mit der Uhr. Könnte ja sein, der Zöllner möchte einen Nachweis über die Beschaffung der Uhr.
Sagste jetzt, die ist aus Deutschland, dann fordert Dich der Zoll zu Hause auf die Papiere nachzureichen...
Sagste die ist aus dem Ausland, musste beweisen, daß die Uhr verzollt ist.
Oder besteht diese Gefahr denn nicht ? Würde ja bedeuten die Uhr ist "ein Leben lang heiß"
Anyway, bin seit 3 Wochen stolzer Besitzer einer Sub Date, privat gebraucht gekauft, mit allem was dazugehört und hab somit keine Probleme mit dem Thema.
Greetinx
Wolfgang
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25.07.2004, 14:01 #24StefanSGast
Also sag ich doch auch, das Ganze lohnt sich nicht, das ist ja kein Artikel, den man sich zuhause hinstellt, oder man raucht oder trinkt dieses Produkt und weg ist es.
Nein man hat es vielleicht ein Leben lang am Arm (ich ausgenommen) und muss bei jeder Urlaubsreise Rückkehr dann wieder schwitzen, nee nee nee, das wäre mir auch zu blöd.
Darum schön die Steuern zahlen, auch wenn es etwas weh tut, aber das zahlt sich 100%ig aus.....sonst spart man wirklich an der falschen Stelle.
Wer von Euch hat eine Ahnung, wie das mit der Rückerstattung der Schweizer Steuer geht, ist das recht kompliziert und langwierig, oder verrechnen die das vielleicht gleich mit der Deutschen MWSt., wäre natürlich perfekt!!
Gruß
Stefan
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25.07.2004, 14:05 #25
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Hallo
Jetzt habe ich aber auch mal eine Frage.
Jetzt mal angenommen:
Ich kaufe mir eine Rolex in Deutschland. Fahre in die Schweiz,
und werde bei der Ausreise angehalten. Jetzt habe ich durch
irgendwelche Umstände (Brand, Diebstahl u.s.w) meine
Papiere verloren. Rolex macht ja bekanntlich keine Papiere
nach. Wie soll ich jetzt denn beweisen, das ich die Uhr nicht
schmuggle, bzw. die Uhr verzollt ist?
Gruß
Andreas
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25.07.2004, 14:09 #26
Wenn du sie beim Konzi gekauft hast, gehe ich davon aus, dass der Aufzeichnungen über seine Uhren führt und auch nachweisen kann, dass die Uhr mit deiner Seriennummer ordnungsgemäß nach Deutschland eingeführt wurde.
Mit dem Einführen - wars das mit dem Zoll auch schon.lg Michael
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25.07.2004, 14:10 #27
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Zum Beispiel mit einer Rechnung auf der auch die Seriennummer steht.
Kann man auch nachträglich vom Konzi kriegen.... (Kopie oder Nachdruck nennt sich das)
Im extremem Zweifelsfall müßte Rolex Auskunft geben können in welches Land, an welchen Konzi die Seriennummer ausgegeben wurde.Grüße, David
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25.07.2004, 14:11 #28
"Mal angenommen" so ein Fall träte ein. Da ist Dir Rolex Köln dann sicher behilflich.
Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
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25.07.2004, 14:15 #29
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Original von StefanS
Also sag ich doch auch, das Ganze lohnt sich nicht, das ist ja kein Artikel, den man sich zuhause hinstellt, oder man raucht oder trinkt dieses Produkt und weg ist es.
Nein man hat es vielleicht ein Leben lang am Arm (ich ausgenommen) und muss bei jeder Urlaubsreise Rückkehr dann wieder schwitzen, nee nee nee, das wäre mir auch zu blöd.
Darum schön die Steuern zahlen, auch wenn es etwas weh tut, aber das zahlt sich 100%ig aus.....sonst spart man wirklich an der falschen Stelle.
Wer von Euch hat eine Ahnung, wie das mit der Rückerstattung der Schweizer Steuer geht, ist das recht kompliziert und langwierig, oder verrechnen die das vielleicht gleich mit der Deutschen MWSt., wäre natürlich perfekt!!
Gruß
Stefan
nein direkt verrechnet wird da nix - die Abgaben zahlst du ja auf der deutschen Seite und die wollen erstmal alles ...
Lass Dir vom Konzi den Global Refund Tax-free Einkaufsscheck ausstellen, dannkannst du das später gemütlich von zuhause aus machen:
http://chdt.myswitzerland.com/de/exp...E4ten&id=28881Wenn aus einem englischen Auto kein Öl raustropft - dann ist kein Öl drin
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25.07.2004, 14:16 #30
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Seit dem ich weis, das mich der Zoll ganz besonders lieb hat nehme ich immer eine Kopie der Rechnung meiner teuren Accessoires mit. (Uhr, Digicam, Notebook, ....) Die Zettel hab ich zusammengefalten in einer extra Tasche meiner Aktentasche. Das Fach würde ich sonst sowieso nicht nutzen. Ist also kein problem und im Zweifelsfall brauch ich mit den Affen nicht streiten.
Vielleicht wissen es die wenigsten.
Der Zoll darf im Verdachtsfall die Ware beschlagnahmen und Du bekommst Sie erst nach Prüfung der Papiere wieder zurück.
Das machen sie besonders gern bei kleinen Präpotenzlern.
Das ist natürlich dumm, wenn du in Madrid, Amsterdam oder Berlin in die EU einreist und in Hinterdupf, gleich hinter Hinterholz, wohnst.
Dann kannst du nämlich die Reise nach Madrid, ... wieder antreten um Deine Sachen zu bekommen.Grüße, David
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25.07.2004, 14:20 #31
So. Jetzt mal angenommen, ich habe auf irgend einer Börse oder bei Ebay
oder wherever eine Uhr gekauft, ohne Papiere, bestimmt schon 10 oder
20 oder gar 30 Jahre alt. Wie soll man denn da wo noch was beweisen
können? Bzw. müsste ich dann für die evtl. 1970 im Ausland gekaufte
Uhr auf den damaligen Kaufpreis den damaligen MwSt Satz zahlen?
Nur so ein Gedanke...Gruß Percy
"Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."
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25.07.2004, 14:21 #32
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Nach 10 Jahren verjährt der Spaß.
Grüße, David
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25.07.2004, 14:22 #33
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Anscheinend rückt beim Global-Refund Dokument der schweizer Zoll das Geld sogar in bar raus.... :
http://www.manor.ch/de/services/eurotaxfree.cfm
Nur noch die Frage ob der Konzi das Dokument ausstellen kann ...Wenn aus einem englischen Auto kein Öl raustropft - dann ist kein Öl drin
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25.07.2004, 14:29 #34Original von Joshua
. . . Anyway, bin seit 3 Wochen stolzer Besitzer einer Sub Date, privat gebraucht gekauft, mit allem was dazugehört und hab somit keine Probleme mit dem Thema . . .
Heißt das denn im Umkehrschluss - wenn ich privat (Forum, eBay, etc) eine Uhr kaufe und sie keinen 100er Ländercode hat, muss nachgewiesen werden ob und wer diese Uhr verzollt hat?
Wäre ja dann eine der wichtigsten Fragen !mfg CHT = Claus
Windows kostet Nerven, Linux kostet Zeit und Mac kostet Geld!
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25.07.2004, 14:35 #35
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Original von CHT
Original von Joshua
. . . Anyway, bin seit 3 Wochen stolzer Besitzer einer Sub Date, privat gebraucht gekauft, mit allem was dazugehört und hab somit keine Probleme mit dem Thema . . .
Heißt das denn im Umkehrschluss - wenn ich privat (Forum, eBay, etc) eine Uhr kaufe und sie keinen 100er Ländercode hat, muss nachgewiesen werden ob und wer diese Uhr verzollt hat?
Wäre ja dann eine der wichtigsten Fragen !
Wenn die Uhr, als sie zum ersten mal in umlauf kam (an den endkunden) nicht in der eu verkauft wurde lasten darauf die abgaben.
jeder käufer übernimmt beim gebrauchtkauf diese abgabenlast.
egal ob er das weis oder nicht (unwissenheit schützt vor strafe nicht)
am besten checkst du die papiere in welchem ein händlerstempel sein muss. ist dieser aus einem eu-land ist es kein problem.
wenn nein, musst du damit rechnen, dass du die ordnungsgemässe abführung der abgaben nachweisen musst.
wie du das machst ist deine sache, also dem zoll egal.
Verjährungsfrist ist 10 Jahre. dann ist's egal...Grüße, David
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25.07.2004, 15:18 #36
Super David, besten Dank
Also Zusammenfassung:
- Entweder Uhr mit EU-Papieren,
- oder Zollnachweis,
- oder Uhr > 10 Jahremfg CHT = Claus
Windows kostet Nerven, Linux kostet Zeit und Mac kostet Geld!
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25.07.2004, 15:23 #37
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Hallo CHT,
*äh, wie geht das mit dem Zitat? grübelzmodus an*
Ich hab mit "allem drum und dran" gemeint, ich hab einen deutschen Kozieintrag und damit ist die Sache bei mir gebongt. 8)
Greetinx
Wolfgang
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25.07.2004, 15:26 #38
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Hallo Joshua
Ob Dir ein "Kozieintrag" was bringt, weiß
ich nicht
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25.07.2004, 15:35 #39Original von Joshua
...*äh, wie geht das mit dem Zitat? grübelzmodus an* ...
oder mit "[quote .. /quote]" und copy und pastmfg CHT = Claus
Windows kostet Nerven, Linux kostet Zeit und Mac kostet Geld!
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25.07.2004, 15:43 #40
Und wenn man nicht die Schnellantwort unterhalb des Beitrages nützt, sondern mit dem Antworten Button antwortet, dann hat man in dem neuen Fenster oberhalb eine Reihe von neuen Buttons - wie URL einfügen, und auch Zitat einfügen - das anclicken und das Zitat in das Popup reinkopieren.
lg Michael
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