andreas
ich kann natürlich nichts sicheres über die rechtslage in D sagen, aber in Ö hat die verjährungsfrist nur relevanz für die strafrechtliche verfolgung. nur weil die nicht mehr möglich ist, hat man noch nicht eigentum durch "ersitzung" (dh, durch zeitablauf) erworben.
eigentum an gestohlenen dingen kann man auch nicht durch ersitzung erwerben, jedoch aber "originär" vom "befugten gewerbsmann" (siehe oben).
ich denke, in D wird es ähnlich sein.
der nachweis deines eigentums wäre die rechnung vom händler bzw der kaufvertrag mit diesem. eine behörde kann hier wohl nichts bestätigen...
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23.10.2006, 16:00 #1Grüße -- Jürgen
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