Mal abgesehen davon, das sich innerhalb der Verjährungsfrist die gültige Rechtslage entgegen einiger Beiträge etwas anders verhält, sieht es doch so aus, das eine Person eine Uhr gekauft hat. Denke mal mit Belegen aus die Zeit innerhalb der Verjährungsfrist.....lassen wir mal den Sachverhalt des Widerverkaufs des Käufers beiseite......sondern widmen uns mal der Verjährung.....

Es müsste laut Verjährung nun so sein, das du rechtmäßiger Eigentümer an dieser Sache geworden bist, da keine Ansprüche von Alteigentümer geltend gemacht wurden und werden......

Wenn dem so sein sollte, dann würde ich der Firma Rolex mit einem Nachweis der zuständigen Behörden belegen, das du nun rechtmäßiger Eigentümer bist und es sich bei dieser Uhr nicht mehr um Diebesgut handeln kann....

Sehe das so wie bei den Versicherern, die ja ab und an auch rechtmäßig Eigentümer an Diebesgut werden....

Dann müsste Rolex mal seine Daten entsprechend angleichen....

Frage wäre doch mal zu klären, an welche Behörde muss man sich wenden, um diesen Nachweis zu erbringen.....und wie läuft dies....

Gruß Andreas