der verkäufer muss nicht nur gewerbetreibender sein, sondern die branche muss auch passen ("befugter gewerbsmann"). dh, wenn du die uhr beim handyshop (der ja auch ein gewerbetreibender ist) gekauft hast, dann erwirbst du nicht eigentum. beim uhrenhändler oder juwelier schon.
der bestohlene ex-eigentümer hat dann schadenersatzanspruch auf geld gegen den dieb.
Ergebnis 1 bis 20 von 43
Hybrid-Darstellung
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23.10.2006, 15:16 #1Grüße -- Jürgen
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