Original von ibi
unwissenheit schützt bekanntarmaßen vor strafe nicht!
du hast "diebesgut" gekauft und wieder verkauft! also juristisch gesehen " hehler"

hast du einen kaufvertrag mit deinem verkäufer in dem festgehalten wurde, daß die uhr aus keiner straftat stammt, er darüber frei verfügen kann etc??

im normalfall, wenn jetzt die bullen bei dir auftauche sollten, wird die uhr beschlagnahmt, geld ist erstmal futsch!
di müsstest dann dein geld von deinem verkäufer wieder bekommen notfalls einklagen!
wäre schön, wenn auf den Begriff "Bullen" verzichtet werden könnte - diese haben u.a. dazu beigetragen mir eine gestohlene Uhr wieder zurückzuführen.

Desweiteren ist es eine Berufssparte, wie jede andere auch, welche nicht verunglimpft werden sollte.

Danke,
Frieder