hhmm wie siehts denn aus, wenn ich als gewerbetreibender was ankaufe und diesen dann weiterverkaufe?Original von Ticktacktom
ibi, wenn man vom Strafrecht keine Ahnung hat, einfach mal die backen???halten !Original von ibi
unwissenheit schützt bekanntarmaßen vor strafe nicht!
du hast "diebesgut" gekauft und wieder verkauft! also juristisch gesehen " hehler"![]()
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im nachhinhein stellt sich heraus das die ware als gestohlen gemeldet ist, dann hab ich ne anzeige wegen hehlerei an der backe!
Ergebnis 1 bis 20 von 43
Baum-Darstellung
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23.10.2006, 17:06 #18
RE: Rolex u. Verlustmeldung Brauche guten Rat
Gruß
Ibi
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