Original von Ticktacktom
Original von ibi
unwissenheit schützt bekanntarmaßen vor strafe nicht!
du hast "diebesgut" gekauft und wieder verkauft! also juristisch gesehen " hehler"
ibi, wenn man vom Strafrecht keine Ahnung hat, einfach mal die backen???halten !
hhmm wie siehts denn aus, wenn ich als gewerbetreibender was ankaufe und diesen dann weiterverkaufe?
im nachhinhein stellt sich heraus das die ware als gestohlen gemeldet ist, dann hab ich ne anzeige wegen hehlerei an der backe!