Das war ein Neubau (Haus), die Mängelhaftung hier in DE endet nach 5 Jahren. (Nicht zu verwechseln mit Garantie auf Heizung ect.). Ich würde da einen Fachanwalt befragen, evtl. gibt es ja in Austria einenOriginal von Knifenut
Darum frag ich ja
Das Bauträgervertragsgesetz ist ein österreichischen Unikum (gibts was vergleichbares in D?) um den potentiellen Käufer von neu zu errichtenden Wohneinheiten vor den bösen bösen Bauträgern zu schützen.
Hast du die Wohnung als Erstbezug erworben oder ist es eine gebrauchte?
Wenn gebraucht dann ergibt sich die Frage ob die üblichen Gewährleistungsfristen noch laufen.
g
Hannes
Eigentümer Verband. Ist ja auch wichtig was bemängelt wird, wer die Leistung erbracht hat ect.
Man kann z.B. auch nach der Übergabe Mängel geltend machen, dann kehrt sich nur die Beweislast um.
Fakt war aber, das die restlichen 3% stehen bleiben bis man sich geeinigt hat. Mein Vorteil war, einen Generalbauträger zu haben, der die Leistungen von diversen Firmen erbringen liess. Sonst musst Du mit jeder Firma direkt kämpfen und dann schiebt es einer auf den anderen.
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Thema: mängel bei eigentumswohnung
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10.10.2006, 17:17 #7Gesperrter User
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