Kinners, es ist so wie Holger es schreibt...

Bei einem Fehlkauf gibt es kein Recht auf Umtausch oder Wandlung in was auch immer. Es gibt nur zusätzliche Sondervereinbarungen und die müssen zudem noch schriftlich sein. Und es geht nie 1:1 rückgängig zu machen, da die Buchungskosten vom Kunden getragen werden müssen, da die Uhr nicht mehr neu ist, eventuell Tragespuren, bei Rolex neue Papier, ist mit viel Aufwand verbunden, kurz gesagt, behalte sie, denn sie ist nur noch 50% wert. :evil: :evil: :evil:

Stellt Euch mal vor, wie es an den Wochenenden bei den Juwelieren so brummen würde, da jeder der am Wochenende auf Partys ein auf kamine machen möchte, ganz wichtig eine teure Uhr haben muss und am Montag wenn die abgeschleppte Tussi weg ist, muss die Uhr auch wieder zurück, da er/sie das Geld doch wieder braucht um andere Schulden zu begleichen oder einen anderen Life Style zu pflegen...


Eine Gute Zeit wünscht. . .