animiert von dem Thread "lustige Quittung" hätte ich gern einmal etwas zu diesem Thema gewußt: ist es eigentlich rechtens, angebotene Ware mit dieser Ankündigung auszuzeichnen? Mit "reduziert" ist ja meistens "preisreduziert" gemeintMeine Vorstellung ist immer ganz simpel, daß die Ware, die ich erwerbe, grundsätzlich hierzulande mit einer Gewährleistung von 24 Monaten versehen ist, die z.B. eventuelle Produktionsmängel betrifft. Wenn ich also eine Ware erwerbe, die mit o.g. Spruch ausgezeichnet ist, trete ich damit von diesem Recht zurück? Erhelle mich, o Forum
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25.09.2008, 17:29 #1
"reduzierte Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen"
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