Wenn nicht Ausdrücklich eine Rückgabe mit dem Händler vereinbart ist, besteht keine Verpflichtung die Uhr zurückzunehmen. Das wäre dann goodwill vom Händler wenn er es tut. Er kann auch darauf bestehen eine Gutschrift über den Kaufbetrag auszustellen, bzw gegen eine gleich- oder höherwertige Uhr umzutauschen. Ist also Verhandlungssache.
Gruß
Holger