Original von Roland.
Wer übrigens partout nicht bereit ist, Fremdsprachen zu lernen oder zu benutzen, dem ist eine Anstellung bei einem deutschen Gericht zu empfehlen. Bei jeder Einlassung, die nicht deutscher Sprache ist, kann man auf das Gerichtsverfassungsgesetz verweisen: "Die Gerichtssprache ist deutsch". Die Juristen unter uns wissen, wovon ich rede.