Original von dibi
Hallo David,

aber wenn der Verkäufer die Uhr nicht hat und auch sonst nicht zahlungsfähig ist, dann bleibe ich auf den Gerichtskosten sitzen. Und ich gehe davon aus, dass er pleite ist.

Gruß
Dirk
Bist Du Rechtschutzversichert? Die müßten das eigentlich decken.

Wenn er pleite ist kannst Du evtl. einen pfändbaren Titel erwirken. Das bringt nicht wirklich was aber Du kannst ihn ärgern.

Sollte die Adresse stimmen kannst Du ihm die Nachricht ja persönlich überbringen. (aber nicht alleine ... )