Ich werde die negative Bewertung erst nach 45 Tagen abgeben, dann kann der Verkäufer die Ebaygebühren nicht mehr zurück fordern.
Gruß
Dirk
Ergebnis 61 bis 72 von 72
Thema: Day-Date bei ebay
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18.07.2004, 14:58 #61
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dibi
hast Du den Vogel schon negativ bewertet? oder wg. "privat" noch gezögert?
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18.07.2004, 15:43 #62Dirk
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18.07.2004, 16:15 #63
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Original von dibi
Ich werde die negative Bewertung erst nach 45 Tagen abgeben, dann kann der Verkäufer die Ebaygebühren nicht mehr zurück fordern.
Gruß
Dirk
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19.07.2004, 07:50 #64
natürlich doch wohl über www.wortfilter.de (TIP)
Gruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
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19.07.2004, 08:10 #65
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Prüf doch die Adresse von Ihr auf Plausibilität, hinterlege das Geld bei einem Treuhänder (irgendeinem Notar oder Rechtsanwalt deines Vertrauens) und klage die Herausgabe der Uhr ein.
Es besteht zw. Euch ein verbindlicher Vertrag. Wenn Du Zahlungsfähig und -willig bist kannst Du die Uhr einfordern. Und zwar eine, die der Auktion entspricht (neu und ungetragen und alles original).
Wenn das mal einer durchzieht dann wird sich bald was ändern. Das können sich die wenigsten Anbieter leisten.Grüße, David
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19.07.2004, 08:27 #66
Hallo David,
aber wenn der Verkäufer die Uhr nicht hat und auch sonst nicht zahlungsfähig ist, dann bleibe ich auf den Gerichtskosten sitzen. Und ich gehe davon aus, dass er pleite ist.
Gruß
DirkDirk
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19.07.2004, 08:34 #67
Hi Dirk,
ich an Deiner Stelle würde sofort Betrugsanzeige erstatten, nur so lässt sich dieser Person wirksam das HAndwerk legen.
Anhand der mitgeteilten Bankverbindung lässt sich auch der Hintermann relativ schnell ermitteln.Gruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
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19.07.2004, 08:42 #68
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Original von dibi
Hallo David,
aber wenn der Verkäufer die Uhr nicht hat und auch sonst nicht zahlungsfähig ist, dann bleibe ich auf den Gerichtskosten sitzen. Und ich gehe davon aus, dass er pleite ist.
Gruß
Dirk
Wenn er pleite ist kannst Du evtl. einen pfändbaren Titel erwirken. Das bringt nicht wirklich was aber Du kannst ihn ärgern.
Sollte die Adresse stimmen kannst Du ihm die Nachricht ja persönlich überbringen. (aber nicht alleine ...)
Grüße, David
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19.07.2004, 10:00 #69
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Hallo David,
Du hast recht, es besteht ein verbindlicher Vertrag. Dieser Vertrag sagt aber eindeutig aus, daß eine Abholung nicht möglich ist. Eine Treuhandabwicklung hat er auch nicht angeboten. Die einzig mögliche Abwicklung ist Zahlung (Vorkasse) und anschließender Versand. Alles was bisher in Richtung Betrug gesagt wurde, beruht auf reinen Vermutungen. Wenn Dirk dagegen gerichtlich vorgeht, dann fällt er garantiert hintenrunter.Gruß Günter
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19.07.2004, 10:11 #70
kojob:
ein Verkäufer der nichts zu verbergen hat läßt auch Abholung -Abweichend von den Auktionsbestimmungen- zu.
Ich denke mal, daß der Straftatbestande des versuchten Betruges auf jeden Fall dermaßen stark erhärtet ist, daß diesem Verdacht (nicht Vermutung) wohl mal nachgegangen werden soll.
Eine kleine Befragung duch die Polizei -auch wenn sie zu keinem nachweisbaren Ergebnis führt- soll ja auch helfen (Warnschuß)Gruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
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19.07.2004, 10:11 #71
Hallo Günter,
Du hast wahrscheinlich recht, es ist wohl erst ein Betrug wenn ich das Geld überwiesen habe und die Uhr nicht bekomme. Aber mein Geld ist dann mit Sicherheit weg.
Oder denkst Du der hat die Uhr wirklich, klaut dann die Bilder bei einer anderen Auktion, und macht eine 1Tag-Auktion?
Und seine letzte Mail deutet auch kaum daruf hin, dass er die Uhr hat:
lassen wir das mal mit anzeige und her das wird ja schon richtig kindisch.
ich werde sie positiv bewerten wenn sie mich auch positiv bewerten,und werde
nicht ebay benachrichtigen und nicht die verkaufprovision anfordern.so haben
wir doch eine lösung.bitte um kurze antwort.
Gruß
DirkDirk
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19.07.2004, 10:29 #72
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Hallo Günter,
klar hat er die Rahmenbedingungen festgelegt. Richtig wäre gewesen, zuerst zu verhandeln und dann zu bieten.
Aber wenn er nichts zu verlieren hat wird er eine Abholung oder einem Treuhandgeschäft über einen richtigen Notar/Anwalt (nicht die Ebay Treuhand) zustimmen.
Wenn ich den Verdacht habe, betrogen zu werden steht es mir frei, Sicherheitsmassnahmen zu ergreifen. Und in diesem konkreten Fall ist der Verdacht sehr naheliegend.
**********
Aber generell: Meine Meinung zu diesen Themen allgemein:
Ist wirklich irgendwer so simpel gestrickt, daß er allen ernstes glaubt, ein "solches" Schnäppchen bei Ebay machen zu können???
Liste minus 10, 20 od. auch 30 Prozent ist OK. Alt und gebraucht und somit günstig ist auch OK.
Aber NEU und UNBENUTZT ab 1 Euro ist verdächtig. Ich würde da schon aus Vorsicht nicht mitbieten - was macht der Käufer wenn die Uhr gestohlen ist???
Da ist nicht nur das Problem, dass Du betrogen wurdest um Dein Geld. Es besteht gegen den Käufer auch noch der Verdacht der Hehlerei usw.
Das kann teuer und unangenehm werden ...
Und in 5 od. 10 Jahren hast Du NULL Chance den Verkäufer irgendwo dingfest zu machen wenn es wirklich ein Lump ist.Grüße, David
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