Original von kojob
Hallo Dirk,

selbst auf die Gefahr hin, daß hier alle anderer Meinung sind!

Der Verkäufer hat absolut recht! Er hat in seiner Beschreibung klar und eindeutig festgelegt, daß keine Abholung möglich ist und hat das sogar begründet. Da kannst Du Dich doch bei Gott nicht wundern, wenn er jetzt auf den vertraglichen Bedingungen besteht. Ich kenne zwar den Verkäufer nicht, aber das was ihm hier so alles untergeschoben wird ist doch eigentlich nichts weiter als dumme Kaffeesatzleserei.

Für die Erstattung der Verkaufsprovision von Ebay braucht er übrigens nicht Deine Zustimmung. Er kann die Zahlung nach 10 Tagen ganz einfach über Ebay anmahnen. Nach weiteren 10 Tagen kann er wegen Nichtzahlung die Verkaufsprovision zurückfordern und Du bekommst von Ebay eine Verwarnung. Ich würde mir an Deiner Stelle wirklich überlegen, ob es nicht besser wäre, klein beizugeben und ihm vorzuschlagen, das Geschäft in beiderseitigem Einvernehmen nicht stattfinden zu lassen. Denn im Recht bist Du auf keinen Fall!

Gruß kojob

Beschwerden werden aber von Ebay entgegen genommen mit der Begründung: Verkäufer besteht auf Überweisung....

Mehr als 5000 Euro auf guten Glauben hin zu überweisen wenn die Sache zum Himmel stinkt wird kein Richter anordnen - zumal auch noch die Bilder geklaut sind und damit schon gegen bestehende Gesetze verstossen wird ....

Du hast also Recht - auch ich bin da grundsätzlicher anderer Meinung als Du