Selbstverständlich ist der versuchte Betrug strafbar. Steht sogar ausdrücklich im StGB : § 263 II StGB : "Der Versuch (des Betruges) ist strafbar.
Ob es sich lohnt, ist natürlich eine ganz andere Sache. Aber solche ******** probieren es gleich nochmal und nochmal und nochmal - bis einer drauf reinfällt...

Boris