Hallo Oliver,
ich habe den Sachverhalt natülich verstanden und ich würde dem Verkäufer auch nicht diese große Summe einfach überweisen. Nur erscheint mir das Theater, das er um die ganze Sache veranstaltet überhaupt nicht angebracht. Er haut auf den Putz, droht und ziitiert Gesetze obwohl er ganz bewußt gegen klare vdertragliche Bedingungen verstößt Außerdem hat er bis jetzt auch nicht den Beweis erbringen können, daß der Verkäufer ihn tatsächlich betrügen wollte.
Übrigens "Bilderklau" gibt es bei Ebay wie Sand am Meer, darüber rege ich mich schon gar nicht mehr auf.
Gruß kojob
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		Thema: Day-Date bei ebay
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	15.07.2004, 22:33 #41Sea-Dweller  
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 RE: Day-Date bei ebayHallo Günther, 
 
 es geht mir mehr darum das dieser Anbieter mit äusserst obskuren Angeboten schon öfter von sich reden liess und man daher ziemlich sicher von Betrug ausgehen kann. Und ohne die geringste Sicherheit wird wohl niemand gezwungen werden einem Anbieter eine solche Summe zu überweisen der es selbst mit den Gesetzen nicht so genau nimmt.Wenn aus einem englischen Auto kein Öl raustropft - dann ist kein Öl drin
 
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	15.07.2004, 22:46 #42Datejust  
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 RE: Day-Date bei ebayGruß Günter
 
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	15.07.2004, 23:01 #43Date  
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 Beweise sind ja auch noch nicht notwendig, die Beiden befinden sich ja noch überhaupt nicht in einem Prozeß. Es ist aber offensichtlich, daß ein Betrug(sversuch) vorliegt. 
 Ich würde die Sache rein zivilrechtlich lösen und im Notfall auf Erfüllung klagen. Sollte dies der Verkäuferin unmöglich sein, eben auf Schadenersatz in Höhe des Wertes der Uhr.Grüße, Patrick
 
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	15.07.2004, 23:05 #44Hm. Eher StGB, oder?Original von dibi
 ich zitiere aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch:
  Gruß Percy Gruß Percy
 
  
 
 "Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."
 
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	15.07.2004, 23:15 #45Date  
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 vom StGB hat er doch nichts mit BGB dagegen wird er die Uhr bekommen Grüße, Patrick
 
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	15.07.2004, 23:16 #46meinte doch nur den zitierten Paragraphen... 
  Gruß Percy Gruß Percy
 
  
 
 "Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."
 
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	15.07.2004, 23:21 #47Day Date bei EbayHi, 
 in puncto Ebay einfach eine Mail an Ebay Sicherheit, mit Bezug auf
 die anderen accounts, und die scheinbar ********ischen Absichten.
 Weitere verdächtige Accountnamen ruhig melden!!
 Des öfteren wird das Ebay Mitglied erst mal gesperrt, und ein Eigentumnachweis angefordert.
 Ein kleiner Erfolg gegen diese Parasiten wäre es.
 Bezgl.rechtlicher Konsequenzen würde ich in Bezug auf das deutsche
 Vertragsrecht auf ein Nichtzustandekommen des Vertrages plädieren,
 womit alles nichtig ist. Die Lieferbedingungen waren eindeutig definiert!!
 
 Gruss
 Terminatorhttp://tinypic.com/i6mjab.gif
 
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	15.07.2004, 23:37 #48Yacht-Master  
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 RE: Day-Date bei ebayDirk, mach dir nicht so viel Gedanken um die "Tante". Meld sie, scheiss sie an oder was auch immer. Die Uhr kannst du vergessen, die gibt's wahrscheinlich gar nicht, jedenfalls nicht ohne richtigen Heck-Meck! 
 "Die Dame" fährt mit dir doch auch nur Schlitten und jetzt kriegt sie Mores. Lass es sein oder würg ihr eins rein! fährt mit dir doch auch nur Schlitten und jetzt kriegt sie Mores. Lass es sein oder würg ihr eins rein!
 Mir persönlich kommt bei so viel Schmierigkeit der Brechreiz.
 Immer wieder das gleiche Spielchen.
 Abwürgen, diese Art von Scheissequirlern, wenn's geht aber ohne Aufregung - es lohnt sich n i c h t!
 
 Gruss, Bernie
 
- 
	15.07.2004, 23:39 #49GMT-Master  
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 Hi Dirk, 
 nein, eine Mail von Dir habe ich wg. der DD noch nicht bekommen, bei der DayDate habe ich nicht mitgeboten.
 Ja,iwir hatten schon den netten Mail-Kontakt, es ist für mich immer positiv zu sehen, daß bei Ebay auch noch normale und korrekte Käufer unterwegs sind.
 
 Wobei ich sagen muss, ich habe innerhalb der letzten 24 Monate 2 Panerai, 4 Tudor und 9 Rolex sowie diverse Seiko und Hamilton (für meine Kinder) gekauft und eigentlich nur gute Erfahrungen gemacht.
 
 Also, ich würde sagen: Waidmannsheil !
 
 thomasemuc
 
  Gruss Thomas Gruss Thomas
 
 "Honi suit qui mal y pense!"
 
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	16.07.2004, 08:53 #50ehemaliges mitgliedGastDay date bei EbayHuch ich dachte schon ich steh bei Ebay! Wenn ich den Link klicke dann kommt kein Bild! 
 
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	16.07.2004, 08:54 #51Bin ja mal auf die Stellungnahme der Tante gespannt  
 
 Ob sie sich von dem Helene-Schock so schnell erholen wird?Gruß
 Stefan
 
 
 Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft 
 
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	16.07.2004, 09:13 #52StefanSGastWird ja noch richtig spannend die DayDate Sache hier..... 
 Also mein Kommentar:
 Solche Verkäufer muss man auf jeden Fall zumindest bei eBay melden, obwohl das ja nicht viel hilft, da dieser ******** sofort wieder einen neuen eBay Account eröffnet.......
 D.h. man muss Ihn anzeigen bei der Polizei oder zumindest den Rechtsanwalt mit einschalten, bei Rechtsschutz ist das ja kein Problem.
 
 Ehrlich gesagt wäre mir der ganz HickHack zu viel und mir wäre meine Zeit zu kostbar.
 
 Aber immer drauf auf diese ******** :evil: :evil: :evil:
 
 Gruß
 Stefan
 
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	16.07.2004, 09:23 #53Daytona  
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 Ich werd verrückt! Das sind 3 km von mir zuhause!Original von dibi
 Helene Preuß, wilhelmsruher damm 152, 13439 BerlinViele Grüße,
 Eiko.
 
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	16.07.2004, 09:24 #54dann statte ihr doch mal nen Besuch ab      Gruß Gruß
 Stefan
 
 
 Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft 
 
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	16.07.2004, 09:38 #55Thema verschoben, damit nicht jeder aussenstehende mitlesen kann... Gruß Percy
 
  
 
 "Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."
 
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	16.07.2004, 10:15 #56Guten Morgen, 
 
 erst mal etwas für die Ebay Spezialisten kojob und kojob und Vito. Seit dem 12.07. gibt es neue Regeln bez. der Gebührenrückbuchung bei Ebay, es geht nicht mehr mit einem Klick die Gebühren zurück zu holen sondern bedarf IMMER (!!!) der Zustimmung des Käufer, siehe: http://pages.ebay.de/help/policies/u...m-process.html Vito. Seit dem 12.07. gibt es neue Regeln bez. der Gebührenrückbuchung bei Ebay, es geht nicht mehr mit einem Klick die Gebühren zurück zu holen sondern bedarf IMMER (!!!) der Zustimmung des Käufer, siehe: http://pages.ebay.de/help/policies/u...m-process.html
 
  Percy Percy
 StGB nicht BGB, Du hast natürlich recht, wie immer 
 
  all all
 natürlich muss ich nicht so einen Aufstand wegen der Sache machen, aber stellt euch doch mal vor die Dame hätte wirklich einen blöden gefunden der ihr das Geld vorab überwiesen hätte. Viel Lust und Zeit habe ich zu solchen Aktionen auch nicht, aber bei diesem frechen Auftreten musste ich einfach entsprechend antworten.
 
 Ich halte euch auf dem Laufenden, bis jetzt hat sich noch nichts weiter getan, außer dass sie ihr Bewertungsprofil unsichtbar (privat) gemacht hat.
 
 Gruß
 DirkDirk
 
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	16.07.2004, 16:42 #57Gesperrter User  
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      dresk ist jetzt "privat" ---   so ein Feigling!!! dresk ist jetzt "privat" ---   so ein Feigling!!!
 
 
 ... und bietet die DD wieder an... http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...tem=4912345275
 
       
 
- 
	16.07.2004, 18:30 #58Datejust  
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 Hallo Dirk, 
 
 bei normaler Beachtung der Fristen erteilt Ebay weiterhin automatisch eine Gutschrift der Verkaufsprovision und erteilt eine Verwarnung an den Käufer. Es wäre auch höchst seltsam, wenn der Verkäufer noch zusätzlich bestraft würde, obwohl der Käufer ungerechtfertigterweise nicht zahlt aber keine Zustimmung zur Rückerstattung der Verkaufsprovision erteilt. Erst gestern konnte ich mich wieder von der automatischen Gutschrift durch Ebay überzeugen.Gruß Günter
 
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	16.07.2004, 18:52 #59Datejust  
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 Hallo Chess 77, 
 
 Du hast Mut und von Datenschutz wohl noch nie etwas gehört!Gruß Günter
 
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	16.07.2004, 19:54 #60Daytona  
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 Versteh ich jetzt nicht... Weil ich sage, dass ich in Berlin wohne? Ist zwar nicht das idyllischste Städtchen, aber so übel ist es auch nicht.Original von kojob
 Hallo Chess 77,
 
 Du hast Mut und von Datenschutz wohl noch nie etwas gehört!Viele Grüße,
 Eiko.
 
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