Selber passiert, oder hörensagen ?

Typische RTL Sommerloch Aktion.

Festes Schuhwerk mussen nur gewerbliche Fahrer tragen.
Siehe § 44 (2) der UVV Fahrzeuge.

http://www.stbg.de/medien/UVV/BGV_D29.PDF


Bei privaten Fahrern ist mir kein Paragraph bekannt. Nur, wenn das Schuhwerk unangemessen ist, bekommt man u.U bei einem unverschuldeten Unfal ggf.l eine Teilschuld