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  1. #1
    PREMIUM MEMBER Avatar von AUTOMATIC
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    Blinzeln Unverschämt......

    In meiner Umgebung wurde bei schönem Wetter an den zwei öffentlichen Bädern und an einem See von der Polizei kontrolliert....

    Warum ?

    Es war keine Führerschein-/Fahrzeugkontrolle,
    sondern eine "welche Schuhe haben sie an Kontrolle..."

    Sprich, wer kein festes Schuhwerk anhatte bekam 3 Punkte und 50€ Strafe.

    Ist das nicht ein Raubrittertum ?

    Ich fahre ja auch nicht mit Camelboots oder Timberlandstiefeln ins Freibad.

    Ehrlich, wie oft seid ihr schon mit Flipflops oder Birkenstock und CO. ins Bad gefahren ?
    Viele Grüsse

  2. #2
    Freccione Avatar von time4web
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    in vielen fällen ist das doch nur noch kohlemacherei
    Vielen Dank
    Jörg

    Teenager in depressive Stimmung zu versetzen, ist wie Fische aus einem Faß zu angeln - (c) Bart Simpson

  3. #3
    Officially Certified Helldriver 2014 Avatar von Ingo.L
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    Selber passiert, oder hörensagen ?

    Typische RTL Sommerloch Aktion.

    Festes Schuhwerk mussen nur gewerbliche Fahrer tragen.
    Siehe § 44 (2) der UVV Fahrzeuge.

    http://www.stbg.de/medien/UVV/BGV_D29.PDF


    Bei privaten Fahrern ist mir kein Paragraph bekannt. Nur, wenn das Schuhwerk unangemessen ist, bekommt man u.U bei einem unverschuldeten Unfal ggf.l eine Teilschuld

    ready to win #dot2025

  4. #4
    ehemaliges mitglied
    Gast
    .....pah der soll mir kommen der bulle

  5. #5
    Freccione Avatar von gmt
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    zum freibad oder see immer flipflops...noch keine probs gehabt


    gmt is a member of the Porno Casting Team
    Neu!Neu!Neu! offenes Casting jeden Freitag
    911 Grüße Sascha

  6. #6
    Hauptforensemmler Avatar von chris01
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    war er ordungsgemäß adkustiert, hat er dich ordungsgemäß behandelt, hat er bei der kontrolle die verkehrssicherheit beeinträchtigt, hat er sich ausgewiesen, ...

    bin kein anwalt und hab keine ahnung von der deutschen stvo, aber bei keinigkeiten kann man den spiess vielleicht auch umdrehen.
    mfg Christoph

  7. #7
    Sea-Dweller
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    Stimmt aber...

    Gestern hat mich ein befreundeter Polizist genau darüber informiert, dass man zurzeit vermehrt vor Freibädern stehen "muss" und z.B. für Fahrer mit Flipflops 50 Euro fällig werden....
    Gruß,

    Christian


    Bekämpft die Apostrophitis: Genitiv und Plural kommen im Deutschen gut ohne Apostroph aus (ist das eigentlich wirklich so schwer?).

  8. #8
    Administrator Avatar von PCS
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    11

    RE: Unverschämt......

    Original von AUTOMATIC

    Ehrlich, wie oft seid ihr schon mit Flipflops oder Birkenstock und CO. ins Bad gefahren ?

    Ganz ehrlich? Noch nie.......
    Gruß Percy



    "Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."

  9. #9
    ehemaliges mitglied
    Gast
    ....befreundeter polizist..wie geht das denn ??

  10. #10
    Hauptforensemmler Avatar von chris01
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    abara kadabara, a kibara is ka habara.


    nach meinen erfahrungen mit deutschen kollegen, verstehen das die wenigsten
    mfg Christoph

  11. #11
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Das wird aus § 23 StVO hergeleitet und einigen hierzu ergangenen Urteilen, über deren Sinn und Berechtigung mann trefflich streiten kann.

    Auch im StVO Kommentar steht was dazu, hab den aber grad nicht zur Hand...

  12. #12
    ehemaliges mitglied
    Gast
    ......d.h. FlipFlops oder was ist genau verboten?

  13. #13
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Gummiartig wie immer: ungeeignetes Schuhwerk. Kann morgen nachlesen und genauer posten. Ich glaube auch extreme High Heels fallen drunter, lol

  14. #14
    Soweit ich weiß, sind FlipFlops tatsächlich verboten. Worauf sich das begründet weiß ich auch nicht...
    Viele Grüße, Manuel

  15. #15
    ehemaliges mitglied
    Gast
    .....den bullen möchte ich gerne sehen der mir das erklärt...;-)))

  16. #16
    PREMIUM MEMBER Avatar von AUTOMATIC
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    RE: Unverschämt......

    Original von PCS
    Original von AUTOMATIC

    Ehrlich, wie oft seid ihr schon mit Flipflops oder Birkenstock und CO. ins Bad gefahren ?

    Ganz ehrlich? Noch nie.......
    OK!
    Hast ja Recht. Safty first, dennoch geb ich ehrlich zu ,desöfteren im Sommer mit "lockerem" Schuhwerk unterwegs zu sein.

    Trotzdem,
    vor dem Schwimmbad bei 40Grad das Schuhwerk kontrollieren ist unverschämt und meines Erachtens nichts ausser Geldmacherei.

    Die Blitzanlagen stehen meistens auch nur dort, wo man leicht in eine Geschwindigkeitsfalle tappen kann und nicht an Orten, wo es wegen erhöhter Geschwindigkeit gefährlich sein könnte.
    Das ist die gleiche Abzocke wie beim Schwimmbad.
    Viele Grüsse

  17. #17
    PREMIUM MEMBER Avatar von AUTOMATIC
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    Original von LV Gott
    ......d.h. FlipFlops oder was ist genau verboten?
    Alle Schuhe, die hinten (sprich Ferse)nicht geschlossen sind, sind verboten.

    Normale Birkenstock sind verboten, aber z.B. die hinten eine Schlaufe haben wären erlaubt.

    ALSO: Verboten alle Schuhe, die hinten nicht befestigt sind.
    Viele Grüsse

  18. #18
    Daytona
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    RE: Unverschämt......

    Ich fahre generell nicht mit Schuhen, die nicht 100 % fest am Haxen sitzen.
    Flip-Flops finde ich übel. Sollte ich mal offene Schlappen anhaben, ziehe ich sie aus und fahre barfuß.
    Aber das ist vermutlich auch nicht ok in den Augen der Gendarmerie...

    Im Übrigen ist das keine Schikane, sondern nachweislich passieren mit Schlipp-Schlapp-Latschen, Plateauschuhen und High-Heels fatale Unfälle. Warum - da kommt sicher jeder selbst drauf, wenn er seinen Grips etwas anstrengt

    Wie entgeht man dem Ganzen am besten: Chauffeur einstellen!
    Viele Grüße - Markus

    Non possiamo dare più giorni alla nostra vita... ma più vita ai nostri giorni.


  19. #19
    ehemaliges mitglied
    Gast
    und wie schauts mit barfuß fahren aus? ich hab mir noch NIE Gedanken über so nen Schwachsinn gemacht.

  20. #20
    ehemaliges mitglied
    Gast
    ob das wirklich verboten ist, läßt sich nur durch nicht bezahlung des verwarnungsgeldes und einspruch gegen einen bußgeldbescheid feststellen.

    ich bin mir recht sicher, dass sowas ohne Unfall nicht zur Verurteilung führen wird.

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