Hallo,

da ich im Versicherungsbereich tätig bin, ist die Idee mit der Einreichung des Schadens bei der Hausratversicheurng gar nicht so abwägig. Voraussetzung ist natürlich, dass man eine Hausratglasversicherung hat. Hierbei ist jedweder Glasbruchschaden an Hausratgegenständen versichert. Demzufolge auch dieser. Ich würde es in jedem Fall dem Versicherer melden. Wäre dann schön zu hören, wie es ausgegangen ist.

Gruss aus der schönsten Stad Deutschlands


Marc