Hallo Leute,
bin heute auf ein interessantes Urteil gestossen, dass die Rechte des Eigentümers einer Rolex hinsichtlich "Basteln" eindeutig als rechtens ansieht.
ROLEX muss also eine umgebastelte Uhr wieder herausgeben!!!
Nachstehend der Link zum nachlesen.
http://www.bonnanwalt.de/entscheidun...IZR241-95.html
Gruss
Caracas
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Baum-Darstellung
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30.07.2006, 15:12 #1caracasGast
herumbasteln an der Uhr...Referenzänderung
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