Falsche Rolex ist legal

PRODUKTPIRATERIE / Will man sich im Urlaub mit gefälschten Markenartikeln eindecken, darf man das; jedoch nur bis zu 175 Euro.


VON DORIS SEEBACHER

Darf ich mir in Italien eine gefälschte Gucci-Tasche um 20 Euro von einem nigerianischen Straßenhändler kaufen? Und kann ich aus meinem Tunesien- oder Thailandurlaub ein paar Rolex-Imitate als Geschenk für meine Freunde nachhause mitbringen? Die Gute Nachricht für alle: Ja, ich darf. „Solange der Gesamtbetrag der Souvenirs, ob gefälscht oder nicht, den Betrag von 175 Euro nicht übersteigt und kein Verdacht auf gewerbsmäßige Ausübung besteht, kann nichts passieren“, so Rechtsanwalt Thomas Schreiner aus Eisenstadt.

Saftige Strafe bei Vergehen
Aber Achtung: Wird dieser Betrag überschritten, dann drohen saftige Strafen. Bei fahrlässiger Begehung kann man mit einer Geldstrafe von bis zu 4000 Euro rechnen, bei vorsätzlicher Begehung drohen bereits bis zu 15.000 Euro.

„Richtig rechnen bei Gold“
Aufpassen sollte man bei Goldschmuck. Der Wert ist hier genau feststellbar, da er sich nach dem jeweils gültigen Goldpreis richtet. Und auch die Herkunft lässt sich bei Goldschmuck nicht verheimlichen, das es die Punze, durch die Lupe eines eifrigen Zollbeamten betrachtet, verrät. „Und ist man hier erst einmal über die 175 Euro, so muss man die Einfuhrumsatzsteuer für den Gesamtwert bezahlen“, so Schreiner. Achtun: auch bei Zigaretten, Zigarren und Alkohol. Hier müssen die jeweils geltenden Einfuhrmengen eingehalten werden.




Quelle:

http://www.bvz.at/redaktion/bvzg/art...207695&cat=821