dem schließe ich mich voll und ganz an.Original von newbee
Das muss ich jetzt einfach loswerden: Es ist so wohltuend, in einem Thread nur sachkundige Beiträge zu lesen. Dem "Tech-Bereich" hat die Neugliederung besonders gut getan! Jetzt kommen die Fachleute (zB GeorgB, Ibi und andere...) einfach besser zur Geltung. Danke ganz speziell an Euch! Wenn man etwas lernen will, ist man hier am besten aufgehoben.![]()
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Ergebnis 21 bis 27 von 27
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29.06.2006, 12:57 #21Datejust
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- 115
Danke an Andreas und andere Fachleute
Das muss ich jetzt einfach loswerden: Es ist so wohltuend, in einem Thread nur sachkundige Beiträge zu lesen. Dem "Tech-Bereich" hat die Neugliederung besonders gut getan! Jetzt kommen die Fachleute (zB GeorgB, Ibi und andere...) einfach besser zur Geltung. Danke ganz speziell an Euch! Wenn man etwas lernen will, ist man hier am besten aufgehoben.
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29.06.2006, 13:18 #22
RE: Danke an Andreas und andere Fachleute
Gruß Homa
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29.06.2006, 13:45 #23Explorer
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- Beiträge
- 140
...Umkehrbeweispflicht? Habe ich noch nichts davon gehört. Heisst das, dass der Hersteller/Händler während der ersten 6 Monate beweisen muss, dass der Mangel beim Kauf noch nicht bestand?
In der Schweiz gibt es dies nicht; hier gilt nach Gesetz 1 Jahr Garantie, wobei sich diese nur auf Mängel bezieht, die bei der Übergabe der Kaufsache schon vorhanden waren. Gibt der Händler mehr oder weniger Garantie, z.B. 24 Mt. wie bei Rolex, wird diese Zeit als eine sog. Rügefrist interpretiert. Das heisst Defekte sind zu ersetzen/reparieren. Ausser natürlich Defekte die klar durch den Eigentümer verursacht wurden.
Von Bucherer bin ich entäuscht!
Beyer in Zürich ist aber zu empfehlen. Nun würde ich die Uhr wohl dort kaufen. Der Tipp, den Zustand zu dokumetieren finde super! 
GrussViele Grüsse
Spidder
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29.06.2006, 13:51 #24Mil-Sub
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- Beiträge
- 11.873
Das leichte klicken hör ich auch beim Aufdrehen der Krone. Muss aber schon genau hinhören, ist mir bisher noch nicht aufgefallen.
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29.06.2006, 14:10 #25beweislastumkehr: in Ö muss der verkäufer innerhalb der ersten 6 monate beweisen, dass die ware beim kauf mangelfrei war: "der übergeber leistet gewähr für mängel, die bei der übergabe vorhanden sind. dies wird bis zum beweis des gegenteils vermutet, wenn der mangel innerhalb von 6 monaten nach der übergabe hervorkommt..." danach kehrt sich die beweispflicht zu lasten des käufers umOriginal von spidder
...Umkehrbeweispflicht? Habe ich noch nichts davon gehört. Heisst das, dass der Hersteller/Händler während der ersten 6 Monate beweisen muss, dass der Mangel beim Kauf noch nicht bestand?Grüße -- Jürgen
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29.06.2006, 20:20 #26HoHo, all is safe now!Original von Masta_Ace
Das leichte klicken hör ich auch beim Aufdrehen der Krone. Muss aber schon genau hinhören, ist mir bisher noch nicht aufgefallen.
Hab´s grad an meiner SD mal versucht und da dör ich´s definitiv genauso!
Vielen Dank für Eure Mühen!
Tech-Forum ROCKS!!!
Gruss,OliverBeste Grüsse, Olli
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30.06.2006, 07:01 #27Ende Gut alles Gut.Original von [Dents]Milchschnitte
HoHo, all is safe now!Original von Masta_Ace
Das leichte klicken hör ich auch beim Aufdrehen der Krone. Muss aber schon genau hinhören, ist mir bisher noch nicht aufgefallen.
Hab´s grad an meiner SD mal versucht und da dör ich´s definitiv genauso!
Vielen Dank für Eure Mühen!
Tech-Forum ROCKS!!!
Gruss,Oliver
Gruß Homa
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