bei der ausreise aus der BRD hat man die möglichkeit eine uhr beim zoll vorzuzeigen,und man bekommt einen beleg,der bei der einreise dann vorgelegt werden kann.
man kan auch eine kopie des kaufbeleges mit sich führen,das funzt auch.
bei blendern ist es so das bei einem stück kein schauprozess gemacht wird,jedoch bei mehreren gibt es schon probleme.
Ergebnis 21 bis 40 von 61
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24.06.2006, 10:55 #21
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... will hier keine panik machen, meine erfahrungen mit zollprüfungen beschränken sich auf die einfuhr gebrauchter bordinstrumente!
Die Zoll-Kontrolle getragener Armbanduhren kann ich mir nicht vorstellen, kann mir aber gut vorstellen, daß es touris gibt, die den ganzen rucksack voller fakes haben und das man die dann hopps nimmt
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24.06.2006, 10:58 #22bis dann,carlos...................................
eine uhr sollte niemals stärker als ihr träger sein
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24.06.2006, 11:11 #23
RE: Was sagt der Zoll wenn Ihr aus dem Urlaub zurückkommt?
Original von THX_Ultra
Also wer hat konkret eigene Erfahrungen?
Flughafen Frankfurt, 6:00 Uhr morgens, Ankunft aus Tokio, Umstieg nach München. "Guten Morgen, würden Sie bitte Ihr Handgepäck öffnen."
Drin war eine 6694, natürlich getragen, natürlich ohne weiteres Zubehör und Papiere und ich hatte keinen Nachweis darüber, daß die Uhr in Deutschland gekauft war (war sie auch nicht). Es folgte das von mir eingangs kurz und von Arti detaillierter beschriebene Procedere: Die Uhr wurde geschätzt (wobei sich der Zöllner sehr fair verhielt) ich bezahlte vor Ort Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, bekam alles säuberlich quittiert und konnte zu meinem Anschlußflug weitergehen.
In München dann die Frage, ob ich etwas anzumelden hätte. Ja, hatte ich, eben die Uhr. Vorgelegt, Zollnachweis dazu, "vielen Dank und einen schönen Tag noch."
Um weitere Diskussionen gleich vorweg zu nehmen: Die Frage lautet immer, ob man etwas anzumelden hat. Ob das dann auch zu verzollen ist, steht auf einem ganz anderen Blatt.Suche Rolex 1802 in Weißgold oder Platin https://www.r-l-x.de/forum/showthrea...=1#post7189356
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24.06.2006, 11:20 #24Original von KVSUB
Original von paddy
Original von KVSUB
Dents: Es geht mir gar nicht darum die Behörden schlecht zu machen, es geht mir darum, das ich nicht glauben mag das die MEINE Uhr mir abnehmen und sie behalten, bis ICH nachgewiesen habe das es sich um eine Echte legalgekaufte Uhr handelt...
Es ist nicht die Aufgabe des Zolls, nachzuweisen, daß eine Ware nicht verzollt/versteuert ist. Derjenige, der die Ware einführt, hat den Nachweis der korrekten Verzollung/Versteuerung zu erbringen oder selbige eben vorzunehmen.
Das kann doch nicht so schwer nachzuvollziehen sein.Suche Rolex 1802 in Weißgold oder Platin https://www.r-l-x.de/forum/showthrea...=1#post7189356
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24.06.2006, 11:23 #25Original von R.O. Lex
Original von KVSUB
Original von paddy
Original von KVSUB
Dents: Es geht mir gar nicht darum die Behörden schlecht zu machen, es geht mir darum, das ich nicht glauben mag das die MEINE Uhr mir abnehmen und sie behalten, bis ICH nachgewiesen habe das es sich um eine Echte legalgekaufte Uhr handelt...
Es ist nicht die Aufgabe des Zolls, nachzuweisen, daß eine Ware nicht verzollt/versteuert ist. Derjenige, der die Ware einführt, hat den Nachweis der korrekten Verzollung/Versteuerung zu erbringen oder selbige eben vorzunehmen.
Das kann doch nicht so schwer nachzuvollziehen sein.
Ich sehe es ein!
Ihr habt ja recht!Gruß Konstantin
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24.06.2006, 11:27 #26AndreasGast
Zu mir sagen die immer....Tach, gut erholt.....
Interessant finde ich habe die Wege die einige hier im Ruhrgebiet zu den Airlines pflegen.....da übernimmt das Flugpersonal den Transport....
Hat was....
Gruß Andreas
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24.06.2006, 11:35 #27
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noch was:
RLX Köln kann doch anhand der Seriennummer (bei aktuellen modellen wenigtens) angeben, wohin sie geliefert wurde...
dann sollte doch ein solcher Zettel (1989 nach München geliefert) von RLX erhältlich sein, sowie dem Zollbeamten klarmachen, dass das Ding aus DE stammt..
oder hab ich was verpasst?
Zudem: Vintage? Anmelden quittung vom Verkäufer und guet ischGruss Alex
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ICH WEISS ICH HÄTTE NICHT UND SOLLTE DOCH
ICH MÜSSTE ENDLICH
ÜBERHAUPT ICH WÜRDE SCHON NOCH
UND ICH WERDE AUCH
(sabine techel)
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24.06.2006, 11:45 #28Original von Alexus
oder hab ich was verpasst?Suche Rolex 1802 in Weißgold oder Platin https://www.r-l-x.de/forum/showthrea...=1#post7189356
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24.06.2006, 11:56 #29AndreasGastOriginal von R.O. Lex
Original von Alexus
oder hab ich was verpasst?
Aber in einem Zollvergehen der Verteidigung im Einspruchverfahren...
Gruß Andreas
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24.06.2006, 12:48 #30
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RE: Was sagt der Zoll wenn Ihr aus dem Urlaub zurückkommt?
Direkt am Zoll wurde ich noch nie wegen einer Uhr angesprochen, hatt auch nie eine anzumelden.
Wenn man jedoch von einem Freund im Ausland kostengünstig kauft vermutet der Zoll Fake.
Ich könnte mir vorstellen das dies auch der Fall ist wenn man beim Zoll erklärt, dass man die Daytona um 1500 $ bekommen hat. Mit einer Prüfung durch einen Importeur oder Konzi muß man rechnen. bzw. glaube ich dass auch der Zoll Leute hat die das feststellen können.
ZITAT vom Zoll:
xxxxxx 2006
Beilage: keine
Mitteilung Hinsichtlich der nachstehend angeführten Waren tatsächliche oder vermutete Menge, tatsächliche oder vermutete Art der Waren 2 Armbanduhren der Marke XXXXX besteht der Verdacht, dass es sich um Waren die ein ein Recht am geistigen Eigentum verletzen. Die Überlassung dieser Waren wird daher gemäß Art.9 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1383/2003 des Rates vom 22. Juli 2003, ABI. Nr. L 196, im Folgenden afs EG Produktpiraterie-Verordnung 2004 bezeichnet, ausgesetzt bzw. werden diese Waren zurückbehalten. Rechtsbehelfsbelehrung Gemäß § 4 Abs. 1 Produktpirateriegesetz 2004 (PPG 2004) gilt die Zustimmung zur Vernichtung durch den Anmelder, den Besitzer oder den Eigentümer als erteilt, wenn die Vernichtung nicht innerhalb von zehn Arbeitstagen ab der Zustellung dieser Mitteilung beim vorbezeichneten Amt schriftlich abgelehnt wird.Hinweise Die durch ein Gericht in einem Straf- oder ZivilrechtsverFahren zu treffende Entscheidung, ob diese Waren tatsächlich ein Recht am geistigen Eigentum verletzen, kann gemäß § 4 Abs. 1 PPG 2004 unterbleiben, wenn der Anmelder, der Besitzer gemäß Art,38 des Zollkodex (Verbringer) oder der Eigentümer der Waren und der Rechtsinhaber einer sofortigen Vernichtung unter zollamtlicher Überwachung gemäß Art.11 Abs. 1 der EG Produktpiraterie-Verordnung 2004 zustimmen. Seite 2 e der Art.4 und 13 der EG Raum für die Abgabe einer allfälligen Erklärung durch den Anmelder, den Besitzer oder den Eigentümer:
Ich, .................................................. .................................................. ............... .................................................. .................................................. .................................... erkläre als Anmelder Besitzer gemäß Art,38 des Zollkodex (Verbringer) Eigentümer der vorstehend bezeichneten Waren, dass ich einer sofortigen Vernichtung unter zollamtlicher Überwachung gemäß Art.11 Abs. 1 der EG-Produktpiraterie-Verordnung 2004 ausdrücklich zustimme. .......................................... (OrtDatum) (Unterschrift) zutreffendes bitte ankreuzen!
Zitat Ende
Mündlich wurde mit mitgeteilt, dass eine Meldung an den Importeur geht.
Ich habe einen Einspruch gegen die Vernichtung abgegeben, es handelte sich um Uhren aus den USA mit Garantie des Verkäufers auf Echtheit.
Der Zoll lies daraufhin von einem Fachmann prüfen und 4 Wochen später erhielt ich die Uhren kommentarlos im Wertpaket.
Ich finde den Vorgang OK.
Erstaunt hat mich nur die ratz-fatz Vernichtung nach 10 Tagen, also nicht das Datum versäumen.
Und schönes Badewochenende an Alle
Pfffffhhhhauauau so eine Hitze hier.Gruß vom Hans aus den Bergen :-)
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24.06.2006, 12:56 #31
RE: Was sagt der Zoll wenn Ihr aus dem Urlaub zurückkommt?
Original von newharry
Immer wieder lustig ... es wird die Nachfrage nach persönlichen Erfahrungen gestellt ... die hat offensichtlich niemand ... aber Ahnung hat trotzdem jeder ... und davon jede Menge
edit: In diesem Fall hat jedoch zumindest Arti eine fundiert erscheinende Erläuterung gebracht ... hier lohnt sich die weitere Diskussion ...
Original von [Dents]Milchschnitte
Ich breche jetzt mal eine Lanze für unsere Behörden!!!
Ist doch Alles vollkommen egal.
Jetzt geht sicher wieder die blöde Diskussion darüber los, ob man ständig eine Kopie des Zertis dabeihaben sollte oder nicht.
Jedermann beschwert sich immer über Fakes, aber wenn eine offizielle Stelle versucht diese aus dem Verkehr zu ziehen sieht man wider gleich seine Bürgerrechte beschnitten.
Wenn man in Fakeverdacht kommt dann ist das halt so.
Und wenn die Uhr beim Zoll bleibt, dann ist das halt so.
Wenn man beweisen kann, das sie ordnungsgemäss in Deutschland gekauft wurde, dann ist doch Alles in Ordnung.
Wenn man eine Vintage hat und eben keine Papiere und sich der Zoll querstellt, dann ist das eben auch so.Man hätte sich halt besser informieren müssen über das gute Stück das man unbedingt haben musste.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
Ich seh das eher locker.Wär doch viel schlimmer, wenn Sie bei der Rückreise aus den Niederlanden Dein Auto komplett zerlegen würde, weil man unter Verdacht des Drogenschmuggels kommt.
Irgendwie muss man den Bösen jungs halt beikommen und wenn eine Stichprobe mal einen unbescholtenen Bürger trifft dann ist´s halt so!
Gruss,Oliver
Und wenn sie dich gleich einkassieren und du ein oder zwei Nächte in einer Zelle verbringen mußt, "dann ist's halt so"?
habeas tibiBeste Grüsse, Olli
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24.06.2006, 14:30 #32
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Original von Andreas
Original von R.O. Lex
Original von Alexus
oder hab ich was verpasst?
Aber in einem Zollvergehen der Verteidigung im Einspruchverfahren...
Gruß Andreas
oder hast du schon das gegenteil erlebt? irgendwoher muss ja dein wissen kommen...Gruss Alex
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(sabine techel)
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24.06.2006, 14:48 #33Original von Alexus
noch was:
RLX Köln kann doch anhand der Seriennummer (bei aktuellen modellen wenigtens) angeben, wohin sie geliefert wurde...
dann sollte doch ein solcher Zettel (1989 nach München geliefert) von RLX erhältlich sein, sowie dem Zollbeamten klarmachen, dass das Ding aus DE stammt..
oder hab ich was verpasst?
Zudem: Vintage? Anmelden quittung vom Verkäufer und guet isch
Original von simon
Leider bist Du nur mit einem EU Zertifikat nicht im grünen Bereich. Wenn es hart auf hart kommt will der Zoll eine Rechnung mit der deutschen Mwst sehen. Genau aus solchen Gründen.
Das Ganze ginge ja sonst auch noch viel einfacher. Du kaufst Dir in D eine teure Uhr, gehst zum Skifahren in die Schweiz oder sonst ins Nicht EU-Ausland und lässt Dir die gezahlte Mehrwertsteuer rückerstatten. Dann schickst Du Dir Box und Papiere aus der Schweiz, nimmst die Uhr wieder mit nach D und zeigst dem Zoll die lange Nase, weil Du ja ne Uhr mit deutschem Zerti hast...
LC deutet nur an, in welchem Land die Uhr gekauft wurde, nicht jedoch, dass sie auch ordnungsgemäß verzollt, oder versteuert wurde.Viele Grüße,
Simon
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24.06.2006, 15:27 #34
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na dann ist ja alles klar
danke für die info
Gruss Alex
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(sabine techel)
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24.06.2006, 15:49 #35
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Hallo,
sorry, ich blick's immer noch nicht (die Hitze): Wenn ich also eine Uhr aus Deutschland (oder EU) hier im SC kaufe - ohne die Originalrechnung des Ersterwerbs - dann bin ich u.U. am Zoll genusst
? Heißt im Klartext, dass es ein Risiko ist, mit so einer Zwiebel ins Ausland zu reisen, da ich dann möglicherweise die legal hier erworbene Zwiebel nochmal versteuern muss, trotz LC 100 am Zerti
?
Peter
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24.06.2006, 16:26 #36Original von Peter S.
Hallo,
sorry, ich blick's immer noch nicht (die Hitze): Wenn ich also eine Uhr aus Deutschland (oder EU) hier im SC kaufe - ohne die Originalrechnung des Ersterwerbs - dann bin ich u.U. am Zoll genusst
? Heißt im Klartext, dass es ein Risiko ist, mit so einer Zwiebel ins Ausland zu reisen, da ich dann möglicherweise die legal hier erworbene Zwiebel nochmal versteuern muss, trotz LC 100 am Zerti
?
PeterHarald
"All the world's a stage,
And all the men and women merely players."
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24.06.2006, 16:52 #37
- Registriert seit
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Original von newharry
Original von Peter S.
Hallo,
sorry, ich blick's immer noch nicht (die Hitze): Wenn ich also eine Uhr aus Deutschland (oder EU) hier im SC kaufe - ohne die Originalrechnung des Ersterwerbs - dann bin ich u.U. am Zoll genusst
? Heißt im Klartext, dass es ein Risiko ist, mit so einer Zwiebel ins Ausland zu reisen, da ich dann möglicherweise die legal hier erworbene Zwiebel nochmal versteuern muss, trotz LC 100 am Zerti
?
Peter
Ich wollte nur wissen, ob es tatsächlich so "streng" zugeht, wie ich es verstanden habe. Denn dann wären wohl die meisten Uhren aus dem SC nicht "reisetauglich"
Peter
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24.06.2006, 17:17 #38
newharry
Mein Ausführuneg basieren ausschliesslich auf eigenen Erfahrungen. Im Klartext heißt das, dass meien Einfuhren bezügl.Uhren fast einen Leitz Ordener füllen. Inkl Beschlagnahmung durch den Zoll mit Prüfung an Rolex udn Verfahren wegen Verdachts auf Verstoß gegen das Artenschutzabkommen. Einfuhr eines Krokodil Armbandes ohne Cites und Ausfuhrgenehmigung und schon gibt es Probleme
Woe oft habe ich Rentnerinnen udn Rentner jenseits der 70 Jahre gesehen , die direkt aus Teneriffa in Frankfurt am Zoll angehalten wurden und der Beamte 4-5 Stangen Zigaretten / Pro Person für die lieben Enkelchen rausgefischt haben.
Das Geschrei hättet ihr euch mal anhören müßen. Am Ende sind die raus mit einem Verfahren wg Steuerhinterziehung und Beamtenbeleidigung.
Das ist alles kein Spass...
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24.06.2006, 17:59 #39Original von Peter S.
Original von newharry
Original von Peter S.
Hallo,
sorry, ich blick's immer noch nicht (die Hitze): Wenn ich also eine Uhr aus Deutschland (oder EU) hier im SC kaufe - ohne die Originalrechnung des Ersterwerbs - dann bin ich u.U. am Zoll genusst
? Heißt im Klartext, dass es ein Risiko ist, mit so einer Zwiebel ins Ausland zu reisen, da ich dann möglicherweise die legal hier erworbene Zwiebel nochmal versteuern muss, trotz LC 100 am Zerti
?
Peter
Ich wollte nur wissen, ob es tatsächlich so "streng" zugeht, wie ich es verstanden habe. Denn dann wären wohl die meisten Uhren aus dem SC nicht "reisetauglich"
PeterHarald
"All the world's a stage,
And all the men and women merely players."
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24.06.2006, 18:04 #40Original von artbroker
newharry
Mein Ausführuneg basieren ausschliesslich auf eigenen Erfahrungen. Im Klartext heißt das, dass meien Einfuhren bezügl.Uhren fast einen Leitz Ordener füllen. Inkl Beschlagnahmung durch den Zoll mit Prüfung an Rolex udn Verfahren wegen Verdachts auf Verstoß gegen das Artenschutzabkommen. Einfuhr eines Krokodil Armbandes ohne Cites und Ausfuhrgenehmigung und schon gibt es Probleme
Woe oft habe ich Rentnerinnen udn Rentner jenseits der 70 Jahre gesehen , die direkt aus Teneriffa in Frankfurt am Zoll angehalten wurden und der Beamte 4-5 Stangen Zigaretten / Pro Person für die lieben Enkelchen rausgefischt haben.
Das Geschrei hättet ihr euch mal anhören müßen. Am Ende sind die raus mit einem Verfahren wg Steuerhinterziehung und Beamtenbeleidigung.
Das ist alles kein Spass...
Die eigenen Erfahrungen spreche ich Dir hier sicher nicht ab ... nur wie so oft bei dieser Thematik werden Kraut und Rüben munter durcheinander diskutiert ... sorry
Wenn Du eine Uhr in den Urlaub mitnimmst und dann bei der Wiedereinfuhr am Zoll hängen bleibst, geht es eher um den Nachweis, daß für diese Uhr auf Grund dieser Umstände keine Einfuhr-USt anfällt ...
Die von Dir angeführten Fälle sind jedoch anders gelagert ... hier geht es um die Einfuhr von Waren, die eben nicht im Rahmen des persönlichen Gebrauchs ausgeführt und wieder eingeführt werden ... sondern um den grenzüberschreitenden Erwerb ...
Und ddie Einfuhr von Waren, die Zollbeschränkungen unterliegen, wie Tabakwaren ... das ist ein drittes Kapitel ...
Und aufgrund der Komplexität der Sache sind klare Aussagen hier wirklich schwierigHarald
"All the world's a stage,
And all the men and women merely players."
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