Hallöle,
Ich nehme eine Kopie des Kaufvertrages, der Rechnung und eine Kopie des Zertifikats mit. Ich hoffe das reicht.
Cleaner![]()
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24.06.2006, 18:06 #41Original von caRRoxwatch
bei der ausreise aus der BRD hat man die möglichkeit eine uhr beim zoll vorzuzeigen,und man bekommt einen beleg,der bei der einreise dann vorgelegt werden kann.
man kan auch eine kopie des kaufbeleges mit sich führen,das funzt auch.
bei blendern ist es so das bei einem stück kein schauprozess gemacht wird,jedoch bei mehreren gibt es schon probleme.Gruß Percy
"Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."
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25.06.2006, 07:38 #42
RE: Was sagt der Zoll wenn Ihr aus dem Urlaub zurückkommt?
Gruß an alle
Michael alias Cleaner
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25.06.2006, 08:21 #43
RE: Was sagt der Zoll wenn Ihr aus dem Urlaub zurückkommt?
Original von Cleanerco.
Hallöle,
Ich nehme eine Kopie des Kaufvertrages, der Rechnung und eine Kopie des Zertifikats mit. Ich hoffe das reicht.
Cleaner
Als Leumundszeugen würde ich persönlich auch immer einen Richter oder den ortsansässigen Bürgermeister mitnehmen
..................................
Ganz cool bleiben, wer nichts zu verbergen hat der braucht auch keine Angst zu haben. Ein Zollbeamter kann auch schon ganz gut unterscheiden wer die Wahrheit sagt und wer nicht.
Papiere zuhause griffbereit - am besten in der dazugehörigen Box oder einem Ordner und gut iss
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25.06.2006, 12:14 #44
- Registriert seit
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- 1.834
RE: Was sagt der Zoll wenn Ihr aus dem Urlaub zurückkommt?
Original von [Dents]Milchschnitte
Ich breche jetzt mal eine Lanze für unsere Behörden!!!
Ist doch Alles vollkommen egal.
Jetzt geht sicher wieder die blöde Diskussion darüber los, ob man ständig eine Kopie des Zertis dabeihaben sollte oder nicht.
Jedermann beschwert sich immer über Fakes, aber wenn eine offizielle Stelle versucht diese aus dem Verkehr zu ziehen sieht man wider gleich seine Bürgerrechte beschnitten.
Wenn man in Fakeverdacht kommt dann ist das halt so.
Und wenn die Uhr beim Zoll bleibt, dann ist das halt so.
Wenn man beweisen kann, das sie ordnungsgemäss in Deutschland gekauft wurde, dann ist doch Alles in Ordnung.
Wenn man eine Vintage hat und eben keine Papiere und sich der Zoll querstellt, dann ist das eben auch so.Man hätte sich halt besser informieren müssen über das gute Stück das man unbedingt haben musste.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
Ich seh das eher locker.Wär doch viel schlimmer, wenn Sie bei der Rückreise aus den Niederlanden Dein Auto komplett zerlegen würde, weil man unter Verdacht des Drogenschmuggels kommt.
Irgendwie muss man den Bösen jungs halt beikommen und wenn eine Stichprobe mal einen unbescholtenen Bürger trifft dann ist´s halt so!
Gruss,Oliver
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25.06.2006, 17:17 #45
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Was passiert eigentlich wenn man sagt, man hat die Uhr geschenkt bekommen...und man kann nicht bestätigen ob die Uhr echt ist...man geht nur davon aus...?
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25.06.2006, 17:56 #46
ich bin zwar kein steuerberater, denke aber, dass es ausreichend ist, wenn ich nachweisen kann, dass ICH die uhr von privat in der EU gekauft habe und von wem. dann jagt der zoll den verkäufer. wenn ich die uhr nicht selbst importiert habe, kann ich nicht für das zollvergehen eines voreigentümers haften.
ich habe mir auch schon überlegt, was bei einer alten uhr los ist. aber nachdem die verjährungsfrist bei zollvergehen in österreich 5 jahre (10 jahre bei vorsätzlicher abgabenhinterziehung) ist, sollte es grundsätzlich bei einer gebrauchten - vintage - uhr, die getragen wird, kein problem geben...
problematischer stell ich mir vor, wenn man ein köfferchen voller vintages mit hat...Grüße -- Jürgen
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25.06.2006, 18:36 #47
- Registriert seit
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- 7
Themenstarter
Original von Danny
Was passiert eigentlich wenn man sagt, man hat die Uhr geschenkt bekommen...und man kann nicht bestätigen ob die Uhr echt ist...man geht nur davon aus...?)
Und selbst dann ... Das Unwissen schützt nicht vor Strafe, wie ich zuletzt selbst bei einem anderen Fall feststellen musste.
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25.06.2006, 20:06 #48Original von jk737
ich bin zwar kein steuerberater, denke aber, dass es ausreichend ist, wenn ich nachweisen kann, dass ICH die uhr von privat in der EU gekauft habe und von wem. dann jagt der zoll den verkäufer. wenn ich die uhr nicht selbst importiert habe, kann ich nicht für das zollvergehen eines voreigentümers haften.
Original von Danny
Was passiert eigentlich wenn man sagt, man hat die Uhr geschenkt bekommen...und man kann nicht bestätigen ob die Uhr echt ist...man geht nur davon aus...?Suche Rolex 1802 in Weißgold oder Platin https://www.r-l-x.de/forum/showthrea...=1#post7189356
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25.06.2006, 20:54 #49
Meint Ihr wirklich, das jemand nach der Uhr fragt?
Wenn es wirklich so ist, bin ich froh die ganzen gebrauchten Rolex schon lange verkauft zu haben.
Ich habe nur noch von mir neu gekaufte Uhren hier, für die ich auch
zum Glück noch die Quittungen/Rechnungen habe.
Mensch, die eine Uhr ist 20 Jahre alt, wer hebt denn da noch ne Rechnung auf, wenn Sie nicht durch Zufall in der Box liegen würde?
Ich stell mir das schon ziemlich ungerecht vor, wenn ich die Rechnung meiner neu gekauften Uhr nicht mehr habe, und dafür nach 20 Jahren Abgaben zahlen soll, die gar nicht fällig sind.
Oder ist das wieder die Spinne aus der Yuccapalme? der Tote im Porsche?Sie wurden soeben beleidigt von Ihne Ihrm Direggdär Hesselbach
Fangt mir nicht an mit dem Universitätsblabla Du Six Sigma Spinner. Ich habe keinen Duden dabei und will es auch nicht hören
Übrigens, nur die inneren Werte zählen. Thomas, 52, Organhändler
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25.06.2006, 22:41 #50
Es gibt nur eine Sache zu bedenken:
Steuervergehen -hierzu zählt auch die nicht Verzollung bei Einfuhr verjähren nach 10 Jahren.
Hat man also eine Vintage und die vor 12 Jahren in den USA gekauft und nicht verzollt ist man heute aus allem raus.
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26.06.2006, 00:40 #51Original von karlhesselbach
Meint Ihr wirklich, das jemand nach der Uhr fragt?
Original von R.O. Lex
Flughafen Frankfurt, 6:00 Uhr morgens, Ankunft aus Tokio, Umstieg nach München. "Guten Morgen, würden Sie bitte Ihr Handgepäck öffnen."
Drin war eine 6694, natürlich getragen, natürlich ohne weiteres Zubehör und Papiere und ich hatte keinen Nachweis darüber, daß die Uhr in Deutschland gekauft war (war sie auch nicht). Es folgte das von mir eingangs kurz und von Arti detaillierter beschriebene Procedere: Die Uhr wurde geschätzt (wobei sich der Zöllner sehr fair verhielt) ich bezahlte vor Ort Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, bekam alles säuberlich quittiert und konnte zu meinem Anschlußflug weitergehen.
In München dann die Frage, ob ich etwas anzumelden hätte. Ja, hatte ich, eben die Uhr. Vorgelegt, Zollnachweis dazu, "vielen Dank und einen schönen Tag noch."
Und noch einmal, es ist nicht Aufgabe des Zolls, Dir etwas nachzuweisen; es ist Deine Aufgabe, dem Zoll die bereits erfolgte Verzollung/Versteuerung plausibel zu machen.
Es wurde ja bereits gesagt: Wenn Du keine Kaufdokumente (mehr) hast, dann kannst Du bei der Ausreise ein sog. Carnet ausstellen lassen und legst das bei der Wiedereinreise vor. Oder noch einfacher, Du läßt diese Uhr einfach zu Hause und verreist mit einer, bei der Dir der Kaufnachweis keine Probleme bereitet.Suche Rolex 1802 in Weißgold oder Platin https://www.r-l-x.de/forum/showthrea...=1#post7189356
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26.06.2006, 10:15 #52
- Registriert seit
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- Beiträge
- 1.039
RE: Was sagt der Zoll wenn Ihr aus dem Urlaub zurückkommt?
Original von rallepeng
flieg nicht in die türkei sondern nach thailand... da geht jeder davon aus, daß du mit nem fake wiederkommst. der mensch an sich, auch der zollbeamte, ist bequem und läßt dich mit deiner echten sowieso einfach durchlaufen...
Gruß Rudi_ko
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26.06.2006, 10:30 #53Original von R.O. Lex
Original von jk737
ich bin zwar kein steuerberater, denke aber, dass es ausreichend ist, wenn ich nachweisen kann, dass ICH die uhr von privat in der EU gekauft habe und von wem. dann jagt der zoll den verkäufer. wenn ich die uhr nicht selbst importiert habe, kann ich nicht für das zollvergehen eines voreigentümers haften.Grüße -- Jürgen
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26.06.2006, 15:18 #54Original von caRRoxwatch
bei der ausreise aus der BRD hat man die möglichkeit eine uhr beim zoll vorzuzeigen,und man bekommt einen beleg,der bei der einreise dann vorgelegt werden kann.
man kan auch eine kopie des kaufbeleges mit sich führen,das funzt auch.
bei blendern ist es so das bei einem stück kein schauprozess gemacht wird,jedoch bei mehreren gibt es schon probleme.
hatte heute dienst am airport FRA und bin dann mal zum zoll!!!!
man hat die möglich bei der ausreise den besitz der uhr innerhalb der EU-staaten bestätigen zu lassen.
das formular dazu nennt sich " INF 3 " dazu muß die gehäusenummer sichtbar gemacht werden!!!!
diese bestätigung bei der einreise vorzeigen und fertig
bis dann,carlos...................................
eine uhr sollte niemals stärker als ihr träger sein
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26.06.2006, 15:23 #55Original von caRRoxwatch
Original von caRRoxwatch
bei der ausreise aus der BRD hat man die möglichkeit eine uhr beim zoll vorzuzeigen,und man bekommt einen beleg,der bei der einreise dann vorgelegt werden kann.
man kan auch eine kopie des kaufbeleges mit sich führen,das funzt auch.
bei blendern ist es so das bei einem stück kein schauprozess gemacht wird,jedoch bei mehreren gibt es schon probleme.
hatte heute dienst am airport FRA und bin dann mal zum zoll!!!!
man hat die möglich bei der ausreise den besitz der uhr innerhalb der EU-staaten bestätigen zu lassen.
das formular dazu nennt sich " INF 3 " dazu muß die gehäusenummer sichtbar gemacht werden!!!!
diese bestätigung bei der einreise vorzeigen und fertig
Frage: Muß man bei der Ausreise auch die Kaufquittung vorlegen, oder nur das Armband von der Uhr entfernen, um die Gehäusenummer sichtbar zu machen? ( Wahrscheinlich reicht das Zerti nicht, oder?)Gruß Konstantin
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26.06.2006, 15:28 #56
das ist sicher eine gute möglichkeit.
aber es kann ja nicht sein, dass ich das immer machen MUSS, wenn ich mit einer uhr (einer kamera, whatever) ausreise.
aber im zweifel werd ich das wohl dann auch sicherheitshalber machen...
wenn ich das richtig verstehe, reichts dann, wenn ich das formular einmal bestätigen lasse und dann die uhr quasi registriert ist??Grüße -- Jürgen
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26.06.2006, 15:29 #57Original von KVSUB
Original von caRRoxwatch
Original von caRRoxwatch
bei der ausreise aus der BRD hat man die möglichkeit eine uhr beim zoll vorzuzeigen,und man bekommt einen beleg,der bei der einreise dann vorgelegt werden kann.
man kan auch eine kopie des kaufbeleges mit sich führen,das funzt auch.
bei blendern ist es so das bei einem stück kein schauprozess gemacht wird,jedoch bei mehreren gibt es schon probleme.
hatte heute dienst am airport FRA und bin dann mal zum zoll!!!!
man hat die möglich bei der ausreise den besitz der uhr innerhalb der EU-staaten bestätigen zu lassen.
das formular dazu nennt sich " INF 3 " dazu muß die gehäusenummer sichtbar gemacht werden!!!!
diese bestätigung bei der einreise vorzeigen und fertig
Frage: Muß man bei der Ausreise auch die Kaufquittung vorlegen, oder nur das Armband von der Uhr entfernen, um die Gehäusenummer sichtbar zu machen? ( Wahrscheinlich reicht das Zerti nicht, oder?)
also bandwechsel-tools bei der ausreise und einreise nicht vergessenbis dann,carlos...................................
eine uhr sollte niemals stärker als ihr träger sein
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26.06.2006, 16:22 #58Original von jk737
das ist sicher eine gute möglichkeit.
aber es kann ja nicht sein, dass ich das immer machen MUSS, wenn ich mit einer uhr (einer kamera, whatever) ausreise.
aber im zweifel werd ich das wohl dann auch sicherheitshalber machen...
wenn ich das richtig verstehe, reichts dann, wenn ich das formular einmal bestätigen lasse und dann die uhr quasi registriert ist??bis dann,carlos...................................
eine uhr sollte niemals stärker als ihr träger sein
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26.06.2006, 16:34 #59
- Registriert seit
- 17.02.2004
- Ort
- Nähe Wien
- Beiträge
- 2.035
Meine Uhr wurde unlängst bei der Einreise aus dem Osten in Wien angeschaut.
Vorgang ganz normal: Ich wurde gegrüßt, die obligatorischen Fragen, Blick in meine Aktentasche und Reisetasche, Frage nach der Uhr, Hab sie vom Arm genommen, Zöllner hat sie betrachtet und wieder zurückgegeben.
Es handelt sich dabei um eine SD welche ich vor XMAS in Wien gekauft habe. Leider hat die Uhr unterm Heliumventil ein paar Pünktchen, kaum merkbar aber trotzdem vorhanden.
Er wollte weder Kaufnachweis noch sonst was haben. Da ich die Uhr unter Hemd und Sakko trug kann er sie auch vorher nicht gesehen haben. Scheinbar eine reine Kontrollmassnahme ...Grüße, David
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26.06.2006, 17:38 #60
An und für sich wollte ich mich in diesen unseeligen Zoll/Steuer Thread ja gar nicht einschalten. Aber Fakes werden nicht einfach einbehalten und zerstört. Solange sie billig und für den Privatgebrauch sind , darf man sie behalten.
Darf ich mir aus einem Land, das nicht zur EG gehört, gefälschte Waren mitbringen?
Werden gefälschte Waren im persönlichen Gepäck von Reisenden zu nicht kommerziellen Zwecken eingeführt, schreitet der Zoll nicht ein, wenn der Wert aller mitgebrachten Waren für eine Person 175 Euro nicht überschreitet. Übersteigt der Wert der Gesamtsendung 175 Euro (Einkaufspreis) im Urlaubsland, wird jede Fälschung einbehalten, auch wenn es sich eindeutig um eine Privateinfuhr handelt.
Ergeben sich im Hinblick auf Art und Menge der gefälschten Waren oder aufgrund sonstiger Umstände Anhaltspunkte für einen kommerziellen Charakter, unterliegen die Falsifikate unabhängig vom Wert der Gesamtsendung dem Grenzbeschlagnahmeverfahren
Quelle: www.zoll.de
Und hier zu diskutieren was geht und was nicht ist sowieso müßig. Im Ernstfall interessiert den Zöllner das nähmlich einen feuchten Sche... , was hier vermutet und orakelt wird.
Wollt Ihr wissen was geht und was nicht ?
Dann fragt an der richtigen Stelle:
http://www.zoll.de/kontakt/index.html
Ach so, um das INF 3 zu bekommen, muss man schon bei der Beantragung/Ausfertigung nachweisen, das mit der Uhr alles ok ist, sonst wär's ja wirklich easy eine unversteuerte Uhr rein zu waschen
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