Original von Maga
Original von An der Alster
angeblich kann man lt. § 59 Abs.5 S.3 der Strafvollstreckungsordnung bei jeder dienststelle abgeben...aber ich weiß es nicht sicher....
kenn ich auch so .... auch nicht aus eigener Erfahrung ... aber von meiner Schwägerin (rote Ampel nach 4 sek Rotphase überfahren )
sind 4 sekunden nicht noch innerhalb der toleranz

anrufen kann man bei der behörde übrigens nur is um 12 Uhr :d willkommen in deutschland hah