und der VA?Original von artbroker
Das muss Dir nicht sauer aufstoßen. Man kann Verträge machen die 50 Seiten dick sind am Ende vor Gericht zählt sowieso nur die Gesetze und alles andere wird zerpflückt und ausser Kraft gesetzt.Das wird in Ö nicht anderst als in D sein
Deshalb ; Wir haben die Ehe amxxxx geschlossen .Wir vereinbaren den Güterstand der Gütertrennung und schliessen die Zugewinngemeinschaft aus. - aber so kann es aussehen und funktioniert meiner Meinung auch. Speziell bei der Gläubigerabwehr
Ich bin zwar kein RA aber die Erfahrung lehrt eine doch das eine oder andere
Bitte bedenken :alle hinweise sind keine rechtsberatung und ohne jegliche Gewährd
und das Erbrecht?
besser nicht auf solche meinungen hören und nach vorheriger beratung durch RA zum notar gehen.
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15.06.2006, 12:06 #17ehemaliges mitgliedGast
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