Heute muss ich meinem Freund Arti dann doch mal wiedersprechen. Ein bewusst kurz gehaltener Ehevertrag ggf. vor dem Kostenhintergrund ist fahrlässig.

Zunächst sollte Torsten hier einmal schildern weshalb er den gesetzlichen Güterstand hier verändern will, d.h. welche Vermögensverhältnisse bestehen bei ihm und seiner Partnerin, Kinder etc..

Wir werden dann nach Prüfung sehr wahrscheinlich dahin kommen, dass nicht die Gütertrennung, sondern die sog. modifizierte Zugewinngemeinschaft das Mittel der Wahl sein wird. (Schenkungsteuer, Erbschaftsteuer u.a.) - wenns hier von Interesse ist stell ich mal nen umfangreicheren post hier dazu ein...

Arti hat wahrscheinlich an seine diversen Immobilienkäufe in Spanien gedacht - wo dass "Unterbewerten" in Verträgen fast üblich ist ;-)

Gruss

Prüfer