Arti hat doch vollkommen recht!
Du kannst Verträge schreiben so viele Du willst. Wenn er am Ende gegen die guten Sitten verstößt (d.h. Deine Ehefrau unangemessen übervorteilt wird) kannst Du Dir damit den Popo putzen.
Ich kenne zwar den zu Grunde liegenden Fall nicht; jedoch würde ich an der Stelle der Frau nachträglich nicht Gütertrennung machen.Eher würde ich mich scheiden lassen und veruchen, zu holen, was zu holen geht.
Das muß notariell gemacht werden.Rückwirkend geht auch nicht, denn dann könnten ja eventuelle Gläubiger nachträglich geprellt werden.
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15.06.2006, 11:11 #10Gesperrter User
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